StartZARONEWS PresseAgenturEin Galgen für die Meinungsfreiheit – Polizei: Nicht strafrechtlich relevant

Ein Galgen für die Meinungsfreiheit – Polizei: Nicht strafrechtlich relevant

Im sächsischen Plauen demonstriert die rechte Partei Der Dritte Weg am 1. Mai mit einem Galgen und sorgt damit für Empörung. Die sächsische Polizei sieht keine „strafrechtliche Relevanz“ und lässt sie gewähren.

Selbstgebaute Galgen mit den Aufschriften „Reserviert für Angela ‚Mutti‘ Merkel“ und „Reserviert für Sigmar ‚das Pack‘ Gabriel“ sorgten bereits 2015 bei einer Pegida-Demonstration in Dresden für Aufregung. Einfach nur geschmacklos oder eine Aufforderung zu Gewalttaten und damit strafbar? Damals entschied die sächsische Justiz, dass der Galgen von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, weil sich „das Verhalten des Beschuldigten als interpretationsfähig und damit als mehrdeutig“ erwiesen habe.

Am Mittwoch tauchte das fragwürdige Motiv nun bei einer Maidemonstration in Plauen auf.

Und wieder befand die Polizei Sachsen: Das Zeigen des Galgens ist nicht strafrechtlich relevant.

Diese Position sorgte für einen Sturm der Entrüstung im Netz.

Angesichts des Vorgehens der Polizei Sachsen glauben manche Kommentatoren schon an Satire.

SATIRE: Die #Pegizei schreibt #ZwischenDenZeilen: „Wir haben den #Galgen geprüft“ (er war STATISCH nicht geeignet, um eine rassisch oder ethisch minderwertige Gruppe eliminieren zu können) „eine strafrechtliche Relevanz lag nicht vor“ #esreicht #sachsen@PolizeiSachsen @janboehm pic.twitter.com/FN3nIYQdV3— MartinManthe (@manthe_martin) 2. Mai 2019

Quelle!:

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