Mittwoch, April 24, 2024
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Eingriff in Grundrechte: Gutachten skeptisch über Gesetz gegen Hass im Netz – Bericht

Laut einem Medienbericht hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Zweifel, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet im Einklang mit der Verfassung steht.

In einem 27-seitigen Gutachten heißt es nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag), einige Befugnisse zu Übermittlung und Abruf sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften. 

Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum von Nutzern sei ein Eingriff in Grundrechte.

Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Juni beschlossen. Der Bundesrat folgte Anfang Juli. Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss demnach künftig mit schärferer Verfolgung rechnen.

Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter sollen Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben.

pd/mt/dpa

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