Sonntag, Mai 5, 2024
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Einwanderer in Deutschland: Oft als Mieter oder Nachbarn unerwünscht – Gesetz soll helfen

Rund 40 Prozent der Menschen in Deutschland hätten große Bedenken, eine Wohnung an Eingewanderte zu vermieten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) am Mittwoch in Berlin vorstellte.

Knapp 30 Prozent der Befragten ist demnach unwohl bei dem Gedanken, dass sie Einwanderer als Nachbarn bekommen könnten. Mehr als die Hälfte hat deutliche Vorbehalte bei der Vorstellung, einen Eingewanderten in ein Zimmer in der eigenen Wohnung einziehen zu lassen.

Bernhard Franke, kommissarischer ADS-Leiter, meinte dazu: „Oft reicht schon ein fremd klingender Name aus, um gar nicht erst zur Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden. Auch offen rassistische Wohnungsanzeigen gehören leider noch immer zum Alltag.“ Dabei sei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gesetzlich verboten. „Betroffene sollten sich über ihre Rechtslage informieren und wenn möglich gegen Benachteiligungen vorgehen.“

Die Antidiskriminierungsstelle fordert, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das unter anderem ein Benachteiligungsverbot beinhaltet, Ausnahmen noch deutlicher zu begrenzen. Dort heißt es unter anderem: „Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.“

Ausnahmen sind auch möglich, „wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen“. Hier will die Stelle erreichen, dass die Hürden deutlich erhöht werden.

Die ADS ist berufen, Personen mit Migrationshintergrund vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion / Weltanschauung, sexueller Identität / Geschlecht, Lebensalter und Behinderung zu schützen. Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

ls/dpa/sb

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