Samstag, April 27, 2024
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Enthüllung zum Mord von Chemnitz: Ein dritter Täter läuft frei herum

Mindestens einer der mutmaßlichen Attentäter von Chemnitz läuft noch frei herum. Nach dem ebenfalls irakischen Asylbewerber fahnden die Ermittler nun mit einem Haftbefehl. Bisher waren nur zwei Täter, irakische und syrische „Flüchtlinge“, festgenommen worden. Der dritte Mann, der 22-jährige Farhad Ramazan Ahmad, sei der Mittäterschaft dringend tatverdächtig, heißt es. Zeugen hatten von Anfang an gesagt, dass eine größere Gruppe Zuwanderer auf die drei Deutschen eingestochen hatte. Ein Opfer starb, die anderen beiden wurden schwer verletzt.

„Das Amtsgericht Chemnitz hat heute Vormittag diesen Haftbefehl erlassen“, sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl soeben im sächsischen Landtag. Es habe eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Der Gesuchte sei ein Asylbewerber aus dem Irak. Zehn Tage nach dem Massaker vom Chemnitzer Stadtfest sind somit insgesamt drei Verdächtige namentlich bekannt.

Die Polizei fahndet nach dem 22-jährigen Farhad Ramazan Ahmad. Das Foto stammt von 2016. Derzeit trägt er seine Haare an den Seiten kurz und das Haupthaar länger (Foto: Polizei)
Die Polizei fahndet nach dem 22-jährigen Farhad Ramazan Ahmad. Das Foto stammt von 2016. Derzeit trägt er seine Haare an den Seiten kurz und das Haupthaar länger (Foto: Polizei)

Inzwischen kommt auch noch heraus, dass die Herkunft der beiden anderen Täter nicht wirklich geklärt ist. Bisher hatten die Behörden die beiden als Iraker und Syrer bezeichnet. Das Bundesinnenministerium teilte jedoch heute mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 „im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt“ worden. Seine Angaben zur Identität beruhen allerdings lediglich auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. „im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens“ zu verifizieren.

Der zweite Tatverdächtige, Yousif A., habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als „Totalfälschungen“ entpuppt hätten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag angeblich allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt – nach der Tat, bei der ein 35-jähriger Deutscher starb.

Bekannt ist bereits, dass Yousif A. im Herbst 2015 mit der großen Flüchtlingswelle nach Deutschland einwanderte. Eigentlich hätte er nach Bulgarien zurücküberstellt werden müssen, weil er dort zuerst einen Asylantrag gestellt hatte. Doch die Bundeskanzlerin hatte die Dublin-Reglungen eigenhändig außer Kraft gesetzt.

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