Dienstag, Mai 7, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturErst 19, jetzt 17: Bonner Kuscheljustiz prüft Alter von Mädchenmörder

Erst 19, jetzt 17: Bonner Kuscheljustiz prüft Alter von Mädchenmörder

Bonn/Sankt Augustin – Der Kenianer Brian S. soll im Dezember 2018 die 17-jährige Zufallsbekanntschaft Elma in das Obdachlosenheim St. Augustin gelockt und vergewaltigt haben. Danach erdrosselte er sie. Nun steht er in Bonn vor Gericht, behauptet – wie der Kandel-Killer – erst 17 Jahre zu sein und fordert demonstrativ einen Freispruch. Der liegt nach den schon gewohnheitsmäßigen Kuschelurteilen von Landau, Bonn, Münster und Köthen buchstäblich in der Luft.   

Schon beim Lesen der beiden Ortsnamen in der Meldung des Express, werden böse Erinnerungen wach, sprach doch besagtes Gericht in Bonn im Fall des todgeprügelten Nicklas den Hauptverdächtigen frei und verhängte im Fall des Siegauenvergewaltigers von St. Augustin eine milde Haftstrafe. Auch im Fall des Kenianers sind die „Scharia-Richter“ mutmaßlich milde gestimmt und wollen das Alter des Frauen-Killers Brian (19) prüfen. Der behauptet dreist, er wäre erst 17 und hält sich demonstrativ eine Mappe mit der Aufschrift „Ist das Strafrecht oder kann das weg?“ samt Mülleimervor´s Gesicht.

„Brian S. lässt über seinen Verteidiger erklären, dass er sich nicht zu den Vorwürfen äußern wird, aber Angaben zur Person machen will. Demnach will der Deutsch-Kenianer nicht wie in der Anklage 19, sondern erst 17 Jahre alt sein!“ schreibt der Express und zitiert den Kammervorsitzende Volker Kunkel: „Die neuen Altersangaben müssen jetzt überprüft werden“. Sollten sich die Angaben bestätigen, wäre er zur Tatzeit Jugendlicher gewesen, erklärt der Richter. Mordfall Kandel und die Landauer Kuschelrichter lassen grüßen. Wie im Fall von Mias Mörder würde Brian S. nicht mehr lebenslänglich, sondern eine maximale Gefängnisstrafe von höchstens zehn Jahren drohen, die meist nochmals deutlich reduziert wird. Zudem würde der Mordprozess (nächster Termin: 4. Juni) unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutsch-Kenianer, der von zwei Bonner Anwälten verteidigt wird, unter anderem „Mord in Verdeckungsabsicht vor. „Der 19-Jährige hatte Elma am 30. November am Rheinufer in Bonn kennengelernt, war dann mit ihr und anderen durch die Innenstadt gezogen,“ berichtet die Zeitung über den Tathergang. Dann habe die Schülerin den letzten Zug nach Unkel verpasst. Brian bot ihr einen Übernachtungsplatz im Obdachlosenheim ein. So schnappte die Falle zu.  „Dort soll er sie vergewaltigt haben, nachdem sie seine Annäherungsversuche abgewiesen hat. Als Elma anschließend drohte, ihn anzuzeigen, war das laut Anklage ihr Todesurteil.“

Ob dies alles zur Verurteilung reicht, wird von den beiden Anwälten des nun „17-Jährigen“ angezweifelt. Zynisch heißt es im Plädoyer zur 18seitigen Anklageschrift: „Eine Tötung ist nur dann ein Mord, wenn ein Mordmerkmal vorliegt“, so der Verteidiger. (KL)

@jouwatch

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