StartPolitikEUEU-Kommission: Polen setzt EuGH-Anordnung nicht um

EU-Kommission: Polen setzt EuGH-Anordnung nicht um

Im Streit um die polnischen Justizreformen gibt die EU-Kommission nicht nach. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde setzt Warschau eine einstweilige Verfügung des Europäischen Gerichtshofs zu den umstrittenen Disziplinarkammern nicht vollständig um.

EU-Justizkommissar Didier Reynders habe in einem Brief an die polnische Regierung um Erklärung gebeten, sagte ein Sprecher am Montag.

Die Disziplinarkammer ist ein Schlüsselelement der PiS-Reformen. Sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Die Mitglieder der Kammer werden vom Landesjustizrat ausgewählt. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Landesjustizrats vom Parlament gewählt.

Am Dienstag will sich die Disziplinarkammer des Obersten Gerichthofs damit befassen, ob die Immunität des Warschauer Bezirksrichters Igor Tuleya aufgehoben wird. Tuleya ist ein Kritiker der Justizreformen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Kompetenzüberschreitung vor.

Beziehungen zwischen der EU-Kommission und der polnischen PiS

Die Beziehungen zwischen der EU-Kommission und der polnischen nationalkonservativen Regierungspartei PiS sind schon lange angespannt. Die PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren umfassend um. Kritikern zufolge setzt sie Richter somit unter Druck. Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht und hat bereits mehrere Verfahren eingeleitet.
2019 entschied der Europäische Gerichtshof etwa, die Zwangspensionierung polnischer Richter am Obersten Gericht sowie an ordentlichen Gerichten verstoße gegen EU-Recht. Anfang April entschied der EuGH, dass die polnische Disziplinarkammer zunächst ihre Arbeit aussetzen müsse, weil sie möglicherweise nicht unabhängig sei. Auch leitete die EU-Kommission 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen ein. Damit können einem Staat bei Verstößen gegen EU-Grundrechte Stimmrechte entzogen werden. Das Verfahren stockt jedoch.

sm/gs/dpa

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