Montag, April 29, 2024
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Facebook verliert vor Gericht: „Gemeinsame Erklärung“ ist keine Hassrede

Großer juristischer Erfolg für die Unterstützer der von Vera Lengsfeld und Henryk M. Broder initiierten „Gemeinsamen Erklärung 2018“. Dass jeder, der diese bei Facebook postete, gesperrt und der Beitrag gelöscht wurde, ist rechtswidrig. Dieses Urteil erstritt jetzt der konservative Anwalt Joachim Steinhöfel.

Facebook hatte jeden Verweis auf das die Flüchtlingspolitik kritisierende Dokument als „Hassrede“ gebrandmarkt. Und um die zu entdecken, hatte Bundesminister Heiko Maas (SPD) eigens eine Taskforce eingerichtet. Federführend dabei: Die linksradikale Amadeu Antonio Stiftung der Ex-Stasi-IM Anetta Kahane.

Das Landgericht Bamberg hat nun entschieden, dass diese Praxis ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit sei. Das soziale Netzwerk müsse Grundrechte gegeneinander abwägen. Die auch im Bundestag verhandelte Petition könne von Facebook nicht als “Hassrede im Sinne der Gemeinschaftsstandards” gewertet werden. „Zwar enthält die Erklärung Tatsachen und Wertungen auch hinsichtlich illegaler Einwanderung, allerdings sind diese bezogen auf einen aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussionspunkt fußend auf der Einwanderungs(grenz)politik”, heißt es in der Begründung, die Meedia zitiert.

Aufgrund ihrer Quasi-Monopolstellung und der damit einhergehenden Bedeutung in der Gesellschaft müsse Facebook dies als Meinung im Sinne des Artikel 5 Grundgesetz zulassen, so das Gericht. Demnach darf ein Nutzer, der die Erklärung teilt, nicht vom Unternehmen gesperrt werden, noch darf der Beitrag gelöscht werden.

Die „Gemeinsame Erklärung 2018“ wurde im März 2018 von Journalisten, Künstlern und Intellektuellen veröffentlicht. Darin kritisierten Lengsfeld, Broder, Uwe Tellkamp oder Thilo Sarrazin die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung.

Das Gericht betont außerdem, dass sich Facebook nicht vertragstreu verhalte, wenn „dem Nutzer im Rahmen der Gemeinschaftsstandards per definitionem erlaubt ist, entsprechende Kritik zu äußern, um diese Kritik im Anschluss zu verbieten“. Bei der Entscheidung, ob jemand gesperrt oder ein Beitrag gelöscht wird, sei außen vor zu lassen, “ob die Meinung von Facebook geteilt wird oder nicht, ob sie moralisch oder unmoralisch erscheint, da grundsätzlich jede Meinung erlaubt sein muss, die Rechte Dritter nicht verletzt”, so die Richter.

Facebook verwies bei dem Prozess auf das virtuelle Hausrecht. Steinhöfel kommentierte das Urteil so: „In diesem Fall hat Facebook erneut in indiskutabler Weise in die Meinungsfreiheit eingegriffen.” Es sei ein erneuter Beleg dafür, dass das Unternehmen “mit politischer Schlagseite löscht”, sagte er Meedia. Für ihn ist die Entscheidung richtungsweisend. Denn Facebook dürfe Beiträge nicht unter dem diffusen Begriff der Hassrede verbieten, „wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.“ (WS)

Quelle!: https://www.journalistenwatch.com/2018/10/26/facebook-gericht-gemeinsame/

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