Freitag, Mai 3, 2024
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FDP-Abgeordneter: Berliner Corona-Verordnung rechtswidrig

Die Anti-Corona-Verordnung in Berlin ist „teils sehr unbestimmt“ und erscheint „willkürlich“. Das meint der Berliner FDP-Politiker Marcel Luthe. Er sagt, die Verordnung verunsichere die Bürger. Laut einem Zeitungsbericht hat Luthe Klage beim Berliner Verfassungsgericht gegen die Verordnung eingereicht.

Marcel Luthe ist FDP-Politiker und sitzt für seine Partei im Berliner Abgeordnetenhaus. Am Montag hat er laut der „Berliner Zeitung“ gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) eine Organklage beim Verfassungsgericht eingereicht. Luthe sieht der Zeitung zufolge seine Rechte als Abgeordneter eingeschränkt.

Er müsse bei einer Kontrolle gegenüber einem Polizisten glaubhaft machen, dass er gerade eine mandatsbezogene Tätigkeit ausübt, wird er zitiert. Das schreibe Paragraph 14 der Berliner Eindämmungsverordnung vor. Die Bewegungs- und Handlungsfreiheit der Abgeordneten werde massiv eingeschränkt, kritisiert der FDP-Politiker laut „Berliner Zeitung“. Allein das Ermessen von Polizei und Ordnungsbehörden entscheide, ob jemand seine Wohnung verlassen dürfe.

Dem Bericht nach ist Luthe der Meinung, dass der Senat für einen so weitgehenden Eingriff in die Kontrollrechte der Abgeordneten – und auch in die Grundrechte der Bürger – nicht befugt sei. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts seien einschränkende Maßnahmen nur gegen vom Gesetz definierte Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und „Ausscheider“ zulässig.

Widersprüchliche Regelungen

Der Abgeordnete kritisiert laut der Zeitung ebenso widersprüchliche Regelungen in der Berliner Verordnung, so Unterschiede bei bestimmten Gewerbetreibenden und Händlern. Seine Fragen danach im Abgeordnetenhaus seien vom Senat nicht beantwortet worden, heißt es.

„Warum dieser annehme, dass zwar jeder Schuhhändler aber kein einziger Fahrradhändler in die Kategorie der Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheider falle. Welche konkrete Gefahr zwar beim ‚verbotenen‘ Kauf eines Kleidungsstücks, nicht aber beim Kauf eines Buches bestehen soll, sei ebenfalls nicht ersichtlich. Zudem ziehen laut Luthe berufliche Tätigkeitsverbote eigentlich finanzielle Entschädigungen nach sich.“

„Nach meiner Überzeugung verunsichert die teils sehr unbestimmte und willkürlich erscheinende Verordnungslage die Bürger unserer Stadt“, wird Luthe von der Zeitung zitiert. „Sie führt dazu, dass persönliche, ideologische Interpretationen durch Einzelne faktisch zu Gesetzeskraft erhoben werden.“

Warnung vor Grundrechteabbau

Ähnlich hat die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner argumentiert, die eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt hatte. Mit einem Eilantrag war sie am Freitag in Karlsruhe gescheitert. Zudem ermittelt die Polizei gegen sie und wurde ihre Webseite abgestellt. Am Sonntag wurde berichtet, dass Bahner von der Polizei in eine psychiatrische Einrichtung gebracht wurde. Aus dieser wurde sie am Dienstag wieder entlassen, wie sie auf ihrer Webseite schreibt.

Unterdessen haben renommierte bundesdeutsche Verfassungs- und Staatsrechtler Alarm geschlagen, wie selbst der Sender 3sat berichtete. Sie warnen, dass derzeit die Grundrechte in Folge der Corona-Maßnahmen bedroht würden. Selbst der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor schweren Schäden für die Grundrechte gewarnt, sollten die Einschränkungen in der Corona-Krise lange andauern.

tg

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