Donnerstag, Mai 2, 2024
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Flüchtlingsbürgen müssen doch nicht zahlen – Die Kosten der Einladungsparty übernimmt der Steuerzahler

NRW/Bonn – Zwei Bonner Flüchtlingsjubler, die die Bürgschaft für syrische Immigranten unterschrieben hatten, müssen nun doch keine Rückzahlung der offenen Sozialleitungen an die betreffenden Ämter leisten. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Köln und wälzt nun einmal mehr die Kosten für die Rundumversorgung der Eingeladenen auf den Steuerzahler ab.

In vier Verfahren ging es um die Rückzahlung von Geldbeträgen zwischen 6.000 und 22.000 Euro. Dieses Geld wollten Jobcenter und Sozialämter von sogenannten „Flüchtlingsbürgen“ zurück gezahlt bekommen (jouwatch berichtete). Diese hatten für syrische Immigranten die Bürgschaft und somit die Garantie für deren Lebensunterhalt unterschrieben, damit diese legal nach Deutschland einreisen konnten. Nachdem die zuständigen Behörden Erstattungsbescheide gegen die gutmenschlichen Bürgschaftgeber erlassen hatten, war der Jammer groß. Denn die Bürgen mit Herz waren davon ausgegangen, dass ihre Haftung mit der offiziellen Anerkennung ihrer Schützlinge beendet sei und ab diesem Zeitpunkt der Steuerzahler die Kosten ihrer großmütigen Einladung übernimmt.

Zwei dieser Bürgen klagten nun -erfolgreich – vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Das Gericht befand, dass das Ausländeramt nicht ausreichend die Zahlungsfähigkeit der Bürger geprüft habe. Auch die Aufklärung durch die Behörden vor Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung kritisierten die Richter in ihren Urteilen laut dem Generalanzeiger.

Das Urteil wurde selbstredend vom „Beueler Unterstützerkreis für syrische Flüchtlinge“ hellauf begrüßt. Dort hofft man, dass die noch ausstehenden Urteile ebenso ausfallen. Auch Rechtsanwalt Lothar Mahlberg, der 20 Bonner Kläger vertritt, sieht durch das Urteil „einen ersten Schritt der Genugtuung“. Seine Mandanten hätten nicht gewusst, dass ihre Zahlungspflicht über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus hinausgehe. (SB)

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