Berlin – Vor kurzem erst wollte die Bundesregierung eine Regelung entfristen, wonach anerkannte Asylbewerber und Geflüchtete mit internationalem Schutzstatus ihren Wohnsitz in Deutschland nicht frei wählen können. Eine befristete Regelung aus dem Jahr 2016, wonach Behörden ihnen die Niederlassung an bestimmten Orten verbieten oder einen bestimmten Wohnraum zuweisen können, will die Bundesregierung zur Dauerregelung machen.
Klingt eigentlich sehr vernünftig, nur scheint das bisher überhaupt nicht zu klappen und die so genannten Flüchtlinge wandern frohgemut durch die gesamte Bundesrepublik:
Denn jetzt haben Kommunen die Bundesländer erst zur Nutzung der Wohnsitzauflage für arbeitslose Flüchtlinge aufgefordert. „Die Integration wird leichter steuerbar, wenn anerkannte Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, ein konkreter Wohnsitz zugewiesen werden kann. Dies schützt die Kommunen vor Überforderung bei den Integrationsaufgaben und wirkt Segregationstendenzen entgegen“, teilte der Deutsche Städte- und Gemeindebund der „Welt“ (Freitagsausgabe) bezüglich des Kabinettsbeschlusses, die Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte zu entfristen, mit.
Allerdings seien „auch die Bundesländer gefordert, von der Möglichkeit der landesinternen Wohnsitzregelung Gebrauch zu machen.“ Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, sagte, „das integrationspolitische Instrument“ der Wohnsitzauflage habe „sich in den letzten Jahren bewährt, weil damit Integration aus Sicht der verantwortlichen Landkreise und Gemeinden stärker steuerbar und gestaltbar“ werde. Zur Wirksamkeit des Instruments gehöre aber auch, dass „die Länder von der Möglichkeit der landesinternen Wohnsitzregelung Gebrauch machen. Das ist in der Vergangenheit jedenfalls nicht flächendeckend geschehen“, so Sager weiter.
Die Katastrophe hat also System, aber was will man von dieser Politik auch anderes erwarten.
(Quelle: dts)



