Montag, April 29, 2024
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Fronturlaub in Frankfurt: „Einmal Syrien-Bürgerkrieg und zurück bitte!“

Frankfurt – „Weil er sich mit einer Schnellfeuerwaffe an der Seite radikal-islamistischer Kämpfer am syrischen Bürgerkrieg beteiligt haben soll, muss sich seit Montag ein 29 Jahre alter Syrer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten,“ schreibt der tag24 und beruft sich auf eine Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Die wirft Ibrahim H. die „Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

Laut Anklage soll der angeklagte Islamist nicht nur eine Schnellfeuerwaffe besessen, sondern auch für ein Foto neben einer Maschinenkanone posiert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 29jährigen vor, Mitglied der Terrororganisation „Ahrar al-Sham“ gewesen zu sein. Diese war seit 2011 als kämpfende Fraktion an dem Bürgerkrieg in Syrien beteiligt. 2013/14 soll sich der Angeklagte in Syrien aufgehalten haben. Ein Jahr später kam der Islamist wie so viele andere Kämpfer eingeladen von Merkel und anderen Politikern über die „Balkan-Route“ nach Deutschland.  Nach einem erholsamen vom Steuerzahler finanzierten Aufenthalt in einer Flüchtlingsunterkunft kehrte der Kämpfer wieder nach Syrien zurück. Spannend ist sicherlich auch die Frage, wer ihm das Flugticket an die Front bezahlt hat. dann zog es ihn wieder zurück ins weltoffene Frankfurt. Dazu der tag24:

„Nach seiner erneuten Einreise nach Deutschland wurde er im Februar vergangenen Jahres schließlich festgenommen. Zwischenzeitlich waren Ermittlungen gegen ihn geführt worden.“

Wie bei Islamisten üblich, äußerte sich der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts nicht zu den Vorwürfen. Warum auch. „Dem Gericht steht eine umfangreiche Beweisaufnahme bevor – die Termine reichen vorerst bis Juni.“ Das klingt bereits jetzt nach einem Farce-Prozess, wie jene auf die die ganze Republik Stockholmsyndrom krank wartet. Auf die Prozesse gegen deutsche IS-Rückkehrer. Mit mutmaßlich noch dünnerer Beweislage. Jeder kann sich mit einem Gewehr fotografieren lassen. Das gibt am Ende eine Bewährungsstrafe mit Daueraufenthalt im kranken Rechtsstaat Deutschland. (KL)

@jouwatch

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