Dienstag, Mai 7, 2024
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Für den Staatssender MDR hat Köthener Prügelopfer Markus B. keinen Namen

Dessau – Am Dienstag begann laut MDR und anderen Medien am Landgericht Dessau der Prozess gegen zwei afghanische Schläger, die vor fünf Monaten, am 9. September 2018, in der Kreisstadt Köthen den 22-jährigen Deutschen, Markus B., der schichtend in einen Streit eingreifen wollte, so hart traktierten, dass er noch am Tatort starb. Laut MDR müssen sich die beiden 17 und 18 Jahre alten Afghanen wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Bereits jetzt schon aber stinkt es in den Medien nach Lügen, Freisprüchen und Hetze gegen die Gegner der Migrationspolitik.

Laut dpa war es am Tatabend zunächst auf einem Spielplatz zu einem Streit zwischen mehreren Männern gekommen. Drei Afghanen sollen mit einer Frau dort darüber gestritten haben, von wem sie schwanger ist. Weiter heißt es im MDR-Bericht:

„Der 22-jährige Köthener soll dazugekommen sein und versucht haben, zu schlichten. Einer der Angeklagten soll ihm zunächst einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, so dass er zu Boden fiel. Der andere Angeklagte soll ihm dann laut Anklage mindestens einmal mit dem Fuß gegen den Oberkörper oder Kopf getreten haben.“

Doch diese Version der brutalen Attacke wird inzwischen von der Täterschutzjustiz als Todesursache vehement in Frage gestellt. So sei die Polizei schon vor Prozessbeginn Spekulationen entgegengetreten, dass das 22-jährige Opfer womöglich durch die Schläge und Tritte der Tatverdächtigen gestorben sei. Die Todesursache sei laut Justizministerin Anne-Marie Keding vielmehr auf einen akuten Herzinfarkt zurückzuführen. Der Anklage hätte an einer angeborenen schweren Herzerkrankung gelitten. Eine durch den Streit hervorgerufene Stresssituation und die Gewalteinwirkung sowie eine deutliche Alkoholisierung des Opfers hätten den Tod begünstigt.

Zynischer MDR nennt nicht einmal den Namen des Opfers

Wie nicht anders zu erwarten, sehen sich beiden Afghanen, die schon öfter wegen Prügeleien auffielen und von denen einer längst abgeschoben werden sollte, als Opfer nicht als Täter. Laut einem Artikel der WELT behaupten die beiden Afghanen, dass sie den Deutschen nie angefasst hätten. Sie seien selbst angegriffen worden. Sie faseln etwas von einer unübersichtlichen Rangelei. Viel größeren Raum als die widerwärtige Tat nehmen die Demonstrationen von Migrationsgegnern in den gleichgeschalteten Medien ein. Sowohl die WELT als auch der linkslastige MDR, der nicht einmal den Namen des Opfers nennt, ziehen die Trauerkundgebungen von Köthen als „Ausländerhetze“ und rechtsextreme Aufmärsche in den Dreck.

MDR: „Tatsächlich gelang es der Szene, binnen kurzer Zeit Massen zu mobilisieren. Noch am selben Tag, als der 22-Jährige gestorben war, zogen augenscheinlich etwa 2.500 Rechtsextreme aus ganz Deutschland durch die Köthener Innenstadt, etliche Einwohner schlossen sich dem Protestmarsch an.“ Weiter jammert der MDR darüber, dass sich ausländische Studenten kaum noch aus dem Haus trauten. „Rathauschef Hauschild rief die Einwohner auf, zu Hause zu bleiben: „Machen Sie Fenster und Türen zu, gehen Sie nicht raus. Dann sind Sie sicher.“

Markus B. wird in der Leine des Grauens lebendig gehalten

Auch für Markus B. wäre es besser gewesen, er wäre an diesem Tag zu Hause geblieben. Noch besser freilich wäre gewesen, die beiden Afghanen hätten niemals deutschen Boden betreten. Dann würde Markus B. heute noch leben. Die Schuldigen an seinem frühen Tod sind daher auch außerhalb des Gerichtssaales zu suchen. Auch Markus B., vom MDR zynisch zu Tode geschwiegen, ist in der Leine des Grauens aufgenommen, dem mobilen Mahnmal gegen das Vergessen. In Anbetracht von Medien, die den Opfern das letzte – nämlich den Namen rauben – kommt dieser Leine des Grauens nochmals eine besondere Bedeutung zu. Es wird Zeit, dass man auch im Ausland auf die deutsche, staatlich verordnete „Unfähigkeit zu trauern“ aufmerksam wird, denn diese ist nahtlos von den Nazis auf die linken Eliten übergangen. (KL)

@jouwatch

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