Donnerstag, Mai 2, 2024
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Gelockerte Kontaktbeschränkungen: Nun wieder zu Oma und Opa?

Angesichts der gelockerten Kontaktbeschränkungen sind Besuche von Kindern bei Oma und Opa Altersmedizinern zufolge unter bestimmten Bedingungen unproblematisch.

„Ein Besuch der Enkelkinder bei den Großeltern, für eine beschränkte Zeit, ohne körperlichen Kontakt und unter Einhaltung der nun allen bekannten Hygieneregeln ist sicher kein Problem”, sagt Hans Jürgen Heppner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie.

„Wir wissen alle, wie sehr Familien, und besonders Großeltern, darunter leiden, sich einander nicht treffen zu können. Aber lassen Sie es langsam angehen, damit wir nicht Gefahr laufen, dass Beschränkungen wieder eingeführt werden müssen”, so Heppner weiter.

Die Bevölkerung habe in den vergangenen Wochen viel über Hygieneregeln, Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme gelernt, erklärt Heppner. Deshalb sei es durchaus an der Zeit, wieder darüber nachzudenken, wie sich Familien vernünftig treffen könnten. Er betonte aber auch: „Sars-CoV-2 ist noch nicht verschwunden! Corona lauert noch um die Ecke.” Trotz aller negativen Folgen von Isolation und Kontaktbeschränkungen auf körperliches und seelisches Wohlbefinden müsse weiterhin vernünftig gehandelt werden.

Auch der Virologe Hans Georg Kräusslich verweist auf die Verantwortung des Einzelnen, wenn es um die Frage geht, ob Kinder nun wieder Oma und Opa besuchen dürfen.

„Auch bei geringeren Zahlen an Neuinfektionen ist das Virus in Deutschland weiterhin vorhanden und das Risiko im Falle einer Infektion für besonders gefährdete Personen nicht verändert”, erinnert der Mediziner.

Eine klare Empfehlung aus medizinischer Sicht hält Kräusslich nicht für sinnvoll. Vielmehr würden mit der graduellen Lockerung von Beschränkungen durch die Politik „Eigenschutz und Vermeidung der Ausbreitung stärker in die Verantwortung des Einzelnen gelegt”. Das gelte nicht nur für Großelternbesuche.

Wer sich letztendlich für ein persönliches Wiedersehen von Enkeln und Großeltern entscheidet, solle Sicherheitsvorkehrungen treffen, sagt auch der Infektiologe Janne Vehreschild: „Wenn man auf engem Raum zusammensitzt und die gleiche Raumluft atmet, wird es ein Ansteckungsrisiko geben, wenn jemand das Virus in sich trägt.” Deshalb: „Wer sich schützen will, sollte also auch dann Abstand halten, sich freundlich zulächeln statt Küsschen geben oder Umarmen. Und im Zweifel dennoch Maske tragen.”

Bei einem Besuch der Großeltern penibel darauf zu achten, nichts anzufassen, hält Vehreschild hingegen für übertrieben: „Dass etwa am Handtuch im Badezimmer das Virus haftet, von dort an die Hand kommt und so irgendwann in die Schleimhäute – das ist sehr unwahrscheinlich.” Das Risiko, das Virus über eine Fläche zu übertragen, sei zwar nicht null, sagt er. „Aber, dass man den Schöpflöffel aus Vorsicht nicht mehr teilt, ist so eine Detail-Optimierung, die gegenüber den anderen Risiken eines solchen Besuches nicht relevant ist. Das würde ich nicht machen.”

Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, die bestehenden Kontaktbeschränkungen grundsätzlich weiter bis zum 5. Juni zu verlängern – mit der Lockerung, dass sich nun auch Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen. Kanzlerin Angela Merkel hatte in diesem Zusammenhang aber auch weiter zu besonderer Vorsicht im Umgang mit älteren Menschen geraten.

Umfassende Lockerungen

Zuvor war berichtet worden, dass sich die Ministerpräsidenten in einer Video-Konferenz zwischen Bund und Ländern auf umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt hatten. Das betrifft Einzelhandel und Gastronomie, aber auch Freizeitangebote. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Maßnahmen sollen mindestens bis zum 5. Juni verlängert werden. Je nach Region soll es aber einige Lockerungen geben, so könnten sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Einige Bundesländer kündigten bereits an, die Kontaktbeschränkungen auf Kleingruppen von über fünf Personen runterzufahren.

Rund 1000 Eilanträge gegen Corona-Einschränkungen

Zuor war berichtet worden, dass bei deutschen Verfassungs- und Verwaltungsgerichten mittlerweile rund 1000 Eilanträge im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Pandemie eingegangen sind, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund schreiben. Die Gerichtsverfahren betreffen etwa die Maskenpflicht, Versammlungsverbote, Reisebeschränkungen, Gottesdienst-Auflagen oder Regelungen für Geschäftsöffnungen, hieß es.

RKI meldet mehr als 1200 neue Corona-Infektionen in Deutschland

Das Robert-Koch-Institut (RKI) bestätigt insgesamt 168.551 Infektionen (Stand: 09.05.2020, 00:00 Uhr) mit dem Coronavirus in Deutschland, das ist ein Plus von 1251 zum Vortag. Weitere 103 Todesfälle wurden gemeldet, insgesamt sind damit bislang 7369 Menschen an dem Virus gestorben. Genesen sind laut Internetseite des RKI rund 143.300 Menschen, rund 1600 mehr als am Vortag.

ai/dpa/sna

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