Bonn – „Voll schuldfähig!“. So lautet das Ergebnis der neuen, renommierten Gutachterin im Revisionsverfahren des „Zeltvergewaltigers“ aus Ghana.
Im Revisionsverfahren vor dem Bonner Landgericht wurde der als „Zeltvergewaltiger“ bekannt gewordene Eric X. von einer neune Gutachterin, der renommierten Psychiaterin Nahlah Saimeh, beurteilt. Der aus Ghana als Asylbewerber nach Deutschland eingereiste X. hatte im April des vergangen Jahres ein junges Camper-Paar in der Bonner Siegaue brutal überfallen und die Studentin im Beisein ihres Freundes vergewaltigt. Die junge Frau und ihr Freund leiden bis heute unter den Folgen des Verbrechens.
Der Ghanaer war bereits vom Landgericht Bonn, wo er sich aufbrausend und aggressiv gezeigt hatte, zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt worden, jedoch gegen den Rat seines Verteidigers in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen möglicher Verfahrensfehler aufgehoben. Die angeblichen Persönlichkeitsstörung von Eric X., die die damaligen Gutachter ihm attestiert hatten, sei nicht genügend bei der Frage nach der Schuldfähigkeit berücksichtigt worden, hieß es im benannten Urteil (jouwatch berichtete).
Eine Persönlichkeitsstörung ist auszuschließen
Im nun begonnen Revisionsverfahren vor dem Bonner Landesgericht beklagt der Verteidiger von X., dass sein Mandant ein „gebrochener Mann“ sei, seit er im Koma lag. Der Vergewaltiger hatte sich – angeblich aus Wut über die vor Gericht über ihn verbreiteten „Lügen“ -in seiner Zelle in der JVA Köln selbst angezündet.
Seine neue Gutachterin, Dr. med. Nahlah Saimeh, bereits als Sachverständige im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter tätig, machte nun geltend, dass Eric X. weder in suizidalen Absichten noch wahnhaft handelte, als er sich anzündete. In ebenso klaren Worten stellte die Gutachterin fest, dass X. die Studentin aus dem simplen Grund vergewaltigte, weil sich die Gelegenheit dazu ergab. Damit sei er nach ihrer Einschätzung auch voll schuldfähig. X. zeige zwar psychopathische Züge und habe dissoziale Eigenschaften. Hinweise auf eine tiefgreifende psychische Erkrankung gebe es ihrer Ansicht jedoch nicht.
Sein nun ruhiges Verhalten, das im krassen Gegensatz zu den vorherigen Verhandlungen steht, erklärt Saimeh mit den Worten: „Er ist ein durchaus intelligenter Mann und kann das steuern. Wenn er meint, es sei vielleicht sinnvoll, rumzupöbeln, dann tut er das. Mal gönnt man sich was, mal nicht, wenn das Setting es nicht zulässt“, so Saimeh.
„Verwöhnter, verzogener“ Prinz aus Ghana
Die Gutachterin schildert X. laut Der Westen als verzogenen, verwöhnten Mann mit einem ausgeprägten Klassenbewusstsein und narzisstischen Zügen. In seiner Heimat Ghana war X. laut eigenen Angaben als einziger Sohn eines Königs und Kakaoplantagenbesitzers aufgewachsen. Nachdem er bei Streitigkeiten einen Schwager erschlagen hatte, floh der verzogene Prinz über Libyen und Italien nach Deutschland. Das ausgeprägte Klassenbewusstsein und eigentümliche kulturelle Vorstellungen seien letztlich auch bei der Tat wirksam geworden, so Saimeh.
Zur Vergewaltigung der jungen Frau berichtet Saimeh, X. habe es als „sehr merkwürdig empfunden“, dass da eine Frau allein mit einem Mann in der Öffentlichkeit in einem Zelt schlafe. Er hielt die junge Frau für eine Art Obdachlose, habe abgewogen und sich dazu entschlossen die Frau zu vergewaltigen, so die Gutachterin. Dieser Wertung der Psychiaterin steht jedoch die Aussagen der Opfer entgegen. Sie hatten angegeben, dass – nachdem der Ghanaer das Zelt mit einer Axtsäge aufgeschnitten hatte – er zu der jungen Frau sagte: „„Come out, bitch. I wanna fuck with you.“ Dann vergewaltigte er sie. Es ist insofern nicht klar, ob X. davon ausgegangen ist, dass es sich um eine Obdachlose handelt oder er einfach den kulturellen Gepflogenheiten seiner Heimat nachgab.
Der Steuerzahler blecht für den ghanaischen Vergewaltiger
Seine Reaktion auf den „Störfaktoren“ in Gestalt des Freundes des Opfers, der während der Tat mit der Polizei telefonierte, bewertet Gutachterin Saimeh als gesteuerte Aktion, die man „fast als Lehrbuchbeispiel“ nehmen könne“, so die Psychiaterin. Der gemeingefährliche Täter scheint laut der Zeitung die Tragweite seiner Taten immer noch nur bedingt klar zu sein. Er streitet sie ab – trotz erdrückender Beweislast. „Er sei Christ und bete zu Gott, das der ihn aus diesem Schlamassel befreie.“
Angesichts des neuen Gutachtens, das eine Persönlichkeitsstörung ausschließt, sei wohl damit zu rechnen, dass es beim ursprünglichen Urteil bleibt und der ghanaische Vergewaltiger, nachdem er das Leben von zwei jungen Menschen zerstört hat, für elfeinhalb Jahren in den Knast wandert und dort vom Steuerzahler vollumfänglich versorgt werden muss. (SB)



