Bayern – Am 18. Juni 2018 zeigte der „Tiger-Bettvorleger“ Innenminister Horst Seehofer mal wieder Zähne. Er „werde sofort, wenn ich wieder in Berlin bin, gegenüber der Bundespolizei anordnen, dass Menschen, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind, sofort an der Grenze zurückgewiesen werden“, brüllte er damals auf einer Pressekonferenz medienwirksam. Die „abschreckende Wirkung“ blieb aus: Durchschnittlich 100 abgelehnte und mit der Wiedereinreisesperre belegte Asylbewerber griff die bayrische Polizei 2018 bei ihren Kontrollen pro Monat auf. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein.
„Ich sage noch einmal, das ist skandalös, dass das überhaupt über Jahre möglich war. Was soll eine Einreisesperre, wenn jeder weiß, wenn er sie nicht einhält, hat es keinerlei Folgen“, wütete Seehofer im Juni vergangenen Jahres laut Welt. Von dem Brüllen ist ein Miau übriggeblieben. Die bayrisch-österreichischen Grenze – der einzigen an der solche Kontrollen überhaupt möglich sind – ist weiterhin löchrig wie ein Schweizer Käse. Es wird lustig wieder eingereist – ohne jede Konsequenz. 100 von einer Einreisesperre betroffen Ausländer seien laut Welt durchschnittlich pro Monat im vergangenen Jahr von der Grenzpolizei entdeckt worden.
Wie viele von ihnen dann tatsächlich wieder zurückgewiesen wurden, darüber kann die Bundespolizei keine genauen Angaben machen. Für eine Zurückweisung kämen weniger als die Hälfte in Frage, denn nur „rund 43 Prozent dieser Personen wurden im Rahmen von Grenzkontrollen festgestellt“. Sie kamen über den entsprechenden Grenzabschnitt zu Österreich oder wurden auf den Flug- und Seehäfen entdeckt, den einzigen Orten, an denen solche Grenzkontrollen derzeit möglich sind. Die andere Hälfte wurde innerhalb Deutschlands aufgegriffen. Für sie gelte die Zurückweisung nicht, weil sie „ja gerade darin besteht, eine noch nicht erfolgte unerlaubte Einreise zu verweigern“, schlussfolgert die Welt.
„Im Jahr 2018 wurde in 84 Prozent der Fälle entschieden, dass die Personen, welche im Zuge von Grenzkontrollen festgestellt wurden, zurückgewiesen werden sollen“, teilt die Bundespolizei mit. Ob die Zurückweisung dann tatsächlich vollzogen wurde weiß die Bundespolizei auch nicht. Schließlich kommen auch andere Möglichkeiten ins Spiel, die die „abweisende Haltung“ unmöglich machen – fehlende Bereitschaft anderer Staaten zur (Wieder-)Aufnahme, ein erneut gestellter Asylantrag oder schlicht und einfach die „Überfüllung der speziellen Haftanstalten“. Der zahnlose Rechtsstaat Deutschland setze dem Ausländer dann eine Frist zur Ausreise und stattet ihn mit einer Grenzüberschreitungsbescheinigung aus, mit der er dann weiterziehen kann.
Die Bundespolizei stelle jedoch Strafanzeige wegen des „Verdachts der unerlaubten Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre“. Jetzt muss der Betroffene richtig zittern, denn ihn erwartet in der Regel eine geringe Geldstrafe, die in eine Haftstrafen umgewandelt werden kann, wenn sie nicht bezahlt wird. Das Spiel beginnt von neuem – es folgt der „Abschiebeversuch“ – falls, ja falls der renitente „Deutschland-Fan“ nicht einen erneuten Asylantrag stellt…(MS)
@jouwatch



