Montag, April 29, 2024
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„Gezielte Folter“: Deutsche Außenpolitiker besorgt wegen Haftbedingungen von Nawalny

Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages haben sich in einem Brief an den inhaftierten russischen Blogger und Regierungskritiker Alexej Nawalny mit diesem solidarisiert und von „gezielter Folter“ gesprochen. „Wir werten den Umgang mit Ihnen als gezielte Folter und damit als unvereinbar mit dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“, heißt es in dem Brief vom Freitag, der im Internet auf den Seiten des Abgeordneten Manuel Sarrazin (Grüne) veröffentlicht ist und über den zuvor der „Spiegel“ berichtete.„Ungeachtet der Willkür und Rechtswidrigkeit der gegen Sie gesprochenen Urteile, fordern wir eine Überprüfung Ihrer Haftbedingungen durch den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter“, erklärten die Politiker in dem Schreiben.Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören neben der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), auch Manuel Sarrazin, Omid Nouripour und Jürgen Trittin (alle Grüne), Roderich Kiesewetter, Andreas Nick und Jürgen Hardt (alle Union), Dagmar Freitag, Christoph Matschie und Nils Schmid (alle SPD) sowie die Liberalen Renata Alt und Bijan Djir-Sarai.

Nawalny tritt in Hungerstreik

Am Monatsanfang hatte Nawalny über seinen Instagram-Account bekannt gegeben, er sei in den Hungerstreik getreten. Der Kremlkritiker forderte, einen Arzt seiner Wahl zu ihm zu lassen, dessen Besuch ihm verwehrt worden sein soll. Später war berichtet worden, dass Nawalny, der sich derzeit in der Justizvollzugskolonie Nr. 2 in der Region Wladimir befindet, wegen Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung in die medizinische Abteilung verlegt worden war. Inzwischen ist er laut seiner Anwältin, Olga Michailowa, zweimal auf Coronavirus getestet worden. Der erste Corona-Test sei negativ ausgefallen, hieß es.

Die russische Strafvollzugsbehörde FSIN hat Nawalnys Vorwürfe wegen schlechter Behandlung zurückgewiesen. Laut der regionalen Strafvollzugsbehörde bekommt der Kreml-Kritiker entsprechend den aktuellen medizinischen Indikationen „jede notwendige medizinische Hilfe“.

Nawalnys Verurteilung

Am 2. Februar hatte das Simonowski Gericht in Moskau den Blogger zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Die Bewährungsstrafe aus dem Verfahren von 2014, bei dem es um Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro ging, wurde somit in eine Haftstrafe umgewandelt. Die Haftstrafe wurde um die Zeit verkürzt, die Nawalny zuvor im Hausarrest verbracht hatte. Er wird daher ungefähr zwei Jahre und fünf Monate im Gefängnis absitzen müssen. (SNA, Pati Sagal)

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