Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Klage von Medienorganisationen und Journalisten vor. Die obersten Bundesrichter beschäftigen sich nun Anfang 2020 intensiv mit den Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Auslandsüberwachung.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Januar über eine Klage von Medienorganisationen und Journalisten gegen das BND-Gesetz. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Ausufernde Befugnisse qua Gesetz?
Das neue BND-Gesetz war Anfang 2017 in Kraft getreten. Nach Auffassung der Kläger legalisiert die Bundesregierung damit eine globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internet-Verkehr auswerten.
Gefahr für vertrauensvolle Zusammenarbeit
Eingereicht hat die Klage ein Bündnis um die Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Sie befürchten, dass Missstände weltweit unerkannt bleiben, weil sich Kontaktpersonen nicht mehr vertrauensvoll an die Medien wenden könnten. Auch das deutsche Redaktionsgeheimnis werde ausgehöhlt, wenn zum Beispiel bei internationalen Großrecherchen Partnermedien abgehört werden könnten.
ba/dpa



