Sonntag, April 28, 2024
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Grüne Antje Kapek: Enteignung von Wohnungseigentümern möglich

Die Fraktionsvorsitzende der Berliner Grünen, Antje Kapek, hält Wohnungsenteignungen für einen gangbaren Weg, um dem Mietmißstand in ihrer Stadt beizukommen.

Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek bringt als letztes Mittel auch die Enteignung von Berliner Wohnungseigentümern ins Gespräch, wie die B.Z. meldet. Die Mietpreise seien zu hoch. Kapek beruft sich auf das Grundgesetz. Dort stehe, daß Eigentum verpflichtet, so die Grüne.

Das größte Problem sei, dass der „Deutsche Wohnen“ – Konzern seiner grundgesetzlichen Verpflichtung nach Lesart der Berliner Grünen nicht genügt. Sie regt daher an, der Senat solle sich einmal überlegen, die Enteignung als letzten Schritt bei besonders heftigen Verstößen gegen das Grundgesetz tatsächlich zu gehen.

Volksbegehren im April

Wegen der Mietenexplosion ist in Berlin eine Initiative aktiv, die ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen betreibt. Neuesten Informationen zufolge soll es im April starten. Ziel ist, Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu „vergesellschaften“. Der rot-rot-grüne Senat möge zu diesem Zweck ein Gesetz erarbeiten. Allein der börsennotierten Konzern „Deutsche Wohnen“ hat nach eigenen Angaben in Berlin und dem Umland 115.000 Wohnungen im Besitz.

Kapek kann die Unterstützung gut nachvollziehen, die laut einer neuen Umfrage des „Tagesspiegel“ bereits jetzt abzusehen ist. Wohnen sei das große Thema der Stadt, das viele Menschen betreffe und beschäftige.Die Deutsche Wohnen arbeite mit allen Mitteln, auch mit teils skandalösen Methoden, um gegen Mieter vorzugehen, sagte Kapek. Daher gebe es bei Anhängern der Grünen viel Sympathie für das Volksbegehren in seinem Kern.Deutsches Mietrecht unzureichend

Im Gegensatz zu der Linken, die das Volksbegehren unterstützt, gibt es bei den Grünen noch keinen Beschluß dazu. Sie denke aber, dass man hinsichtlich der „Deutsche Wohnen“, aber auch bei anderen in Einzelfällen das Vorkaufsrecht ausspielen-,  oder  auch einmal bis zum Äußersten gehen sollte.“ Wenigstens geprüft müsse das werden. Es sei gute Praxis, dass über Volksbegehren auch regelmäßig in der Spitzenrunde der Koalition gesprochen wird. Das stehe jetzt an.

Das Volksbegehren nannte Kapek einen Akt der Verzweiflung und der Notwehr. Es verdeutliche, dass der Mieterschutz im Mietrecht nicht ausreichend repräsentiert sei. Es zeige auch, dass „wir nicht mehr die Gestaltungsmacht über den Berliner Wohnungsmarkt haben.

Wo im Grundgesetz steht, daß Grüne die Gestaltungsmacht über den Wohnungsmarkt zu haben hätten, verriet Antje Kapek allerdings nicht. (ME)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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