Dienstag, April 16, 2024
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Grüne fordern bundeseinheitlichen Fünf-Stufen-Plan gegen Corona

Berlin – Die Grünen wollen die Coronakrise mit einem verbindlichen Fünf-Stufen-Plan für ganz Deutschland bekämpfen. In der derzeitigen Lage sähe er für diverse Regionen strengere Maßnahmen vor, geht aus einem Konzept der Grünen-Bundestagsfraktion vor, über das das Nachrichtenportal T-Online berichtet. „Die bislang getroffenen Maßnahmen haben nicht ausgereicht, um die Welle zu brechen und die Infektionszahlen ausreichend sinken zu lassen“, sagte Göring-Eckardt T-Online.

„Nötig ist eine längerfristige Perspektive.“ Kern des Konzeptes sind fünf Risikostufen, durch die die Bürger jederzeit wissen sollen, wann welche Einschränkungen gelten. „Wir brauchen jetzt dringend Verlässlichkeit, Einheitlichkeit und Transparenz in der Corona-Bekämpfung“, sagte Göring-Eckardt und kritisierte zugleich Bund und Länder: „Strategien mit einer Halbwertszeit von wenigen Wochen helfen nicht.“

Durch bundeseinheitliche Risikogrenzen soll festgelegt werden, ab wann Beschränkungen verschärft werden müssen. Die genauen Details soll nach Vorstellung der Grünen ein unabhängiger, interdisziplinärer Pandemierat ausarbeiten. Dem Konzept zufolge steigen die Beschränkungen von Stufe 1 bis Stufe 5 sukzessive an.

In Risikostufe 1, die etwa einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 entspricht, sollen vor allem Hygienekonzepte die Ausbreitung des Virus stoppen. Ab Risikostufe 2 (etwa 7-Tage-Inzidenz über 50) sollen möglichst alle Bürger mit Schnelltests auf eine Infektion untersucht werden, um Ansteckungen besser vermeiden zu können. Zudem werden ab Stufe 2 bis Stufe 4 schrittweise die Beschränkungen verschärft und neue eingeführt.

Schließungen sind nicht mehr ausgeschlossen, öffentliche Veranstaltungen werden zunächst in Innenräumen, dann auch draußen untersagt.  Ab Risikostufe 5, also etwa einer 7-Tage-Inzidenz von über 200, braucht es aus Sicht der Grünen „konsequentere als die gegenwärtigen Maßnahmen“. Etwa durch eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen, strengen Vorgaben für den Arbeitsplatz, möglicherweise Geschäftsschließungen, bis hin zu befristeten Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverboten.

(dts Nachrichtenagentur)

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