Samstag, Mai 4, 2024
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Gutachten: Gehälter bei ARD und ZDF zu hoch

Laut einer von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eingeholten Bewertung sind die Vergütungsniveaus der neun ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios überproportional gut. Nun plädiert die Kommission für eine Kürzung der Gehälter. Dies berichtet der Fachdienst „Medienkorrespondenz“ (MK).

Demnach ist von der KEF die in Köln ansässige Kienbaum Consultants International GmbH beauftragt worden, bei den elf öffentlich-rechtlichen Sendern die Vergütungsniveaus zu untersuchen. Dabei seien das Jahresgrundgehalt, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Nebenleistungen (etwa Firmenwagen) und die Altersversorgung einbezogen worden.

Das Gutachten sei zu dem Schluss gekommen, dass beim internen Vergleich der Vergütungsniveaus zwischen den elf Anstalten fünf Sender oberhalb des Durchschnitts liegen würden. Beim Bayerischen Rundfunk (BR), Hessischen Rundfunk (HR) und ZDF lägen die Gehälter spürbar über dem Durchschnitt. Noch darüber rangiere der Westdeutsche Rundfunk (WDR), bei dem die Gutachter „ein deutlich erhöhtes Gesamtvergütungsniveau“ festgestellt hätten.

KEF-Vorschlag: 60,3 Millionen Euro weniger Gehalt

Zum anderen wurden demnach auch die Vergütungsleistungen der Anstalten mit drei externen Bereichen verglichen: öffentliche Verwaltung, kommerzielle Medien und allgemeine Wirtschaft. Da die Niveaus der Rundfunkanstalten höher ausfallen als bei der öffentlichen Verwaltung, habe die KEF vor, den Personalaufwand der Sender in der kommenden Vierjahresperiode um insgesamt 60,3 Millionen Euro zu kürzen, wie die „Medienkorrespondenz“ berichtet.

„Die Kommission geht davon aus, dass insbesondere die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR, ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren“, heißt es demnach im KEF-Berichtsentwurf.

Die Anstalten sollen über das Gutachten schon informiert worden sein. Die Sender verwiesen dem Vernehmen nach darauf, ihre Vergütungsstrukturen seien angemessen, um konkurrenzfähig mit Wirtschaftsunternehmen zu bleiben.

Sender und Länder nehmen im Dezember Stellung 

Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten Kritik an dem Gutachten geübt, weil der höhere Altersdurchschnitt ihrer Mitarbeiterschaft und dessen Auswirkungen auf die Vergütungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die KEF hält demzufolge die Argumente jedoch nicht für stichhaltig und hat deshalb in ihrem Berichtsentwurf die Kürzung beim Personalaufwand vorgenommen.

Die Berechnungen der KEF seien vorläufig. Die Sender und die Länder nehmen dazu im Dezember Stellung, so dass noch Änderungen möglich sind. Ihren 22. Bericht mit dem endgültigen Vorschlag für die Rundfunkbeitragshöhe ab Januar 2021 werde die KEF im Februar 2020 veröffentlichen.

pd/ea/

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