Im Prozess um die rechtsextreme Terror-Vereinigung „Revolution Chemnitz“ hat das Oberlandesgericht Dresden Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie fünfeinhalb Jahren verhängt.
Alle acht Angeklagte wurden am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, der Rädelsführer zudem wegen deren Gründung.
Mit den Strafmaßen folgte das Dresdner Oberlandesgericht zum Teil den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.
Die Verteidigung hat früher am Dienstag den Terror-Vorwurf gegen ihre Mandanten erneut bestritten und plädierte auf Freisprüche oder mildere Strafen.
„Es ging um die Gründung einer Chatgruppe und nicht um die Gründung einer terroristischen Vereinigung“, sagte Rechtsanwalt Marcel Börger.
Die Beschuldigten hätten nur „dummes Geschwatze“ von sich gegeben.
Rechtsextreme „Revolution Chemnitz“
Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, während es in Chemnitz zu ausländerfeindlichen Demonstrationen und Ausschreitungen kam. Hintergrund war der gewaltsame Tod eines 35 Jahre alten Deutschen bei einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes Ende August. Für die Tat wurde ein junger Mann aus Syrien 2019 wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Laut Anklage hatte sich die „Revolution Chemnitz“ am 10. September 2018 in einem Chat formiert. Der mutmaßliche Rädelsführer, der am Dienstag die höchste Haftstrafe erhielt, stellte eine Art Pamphlet in den Chat. Die sieben Mitangeklagten sollten nach dem Lesen entscheiden, ob sie mitmachen wollten oder nicht. Widerspruch gab es nicht, auch wenn Verteidiger im Prozess geltend machen wollten, ihre Mandanten hätten den Text nicht ernst genommen oder nicht richtig verstanden.
jeg/dpa



