Freitag, April 19, 2024
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Hakenkreuze und Morddrohungen – Plattformbetreiber müssen künftig das BKA informieren

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollen die Betreiber von Facebook, Twitter, YouTube & Co. im Kampf gegen Hasspostings stärker in die Pflicht nehmen. Entsprechende Inhalte müssen demnach nicht nur entfernt, sondern dem BKA samt IP-Adresse und Portnummer der Urheber gemeldet werden.

Auf eine entsprechende Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes haben sich Lambrecht und Seehofer einem Bericht des „Spiegel“ zufolge geeinigt. IP-Adressen und Portnummern sollen es dem BKA ermöglichen, die anonymen Hetzer zu ermitteln. Kommen die sozialen Netzwerke der Meldepflicht nicht nach, sollen sie mit Bußgeldern belegt werden können. Zu den meldepflichtigen Inhalten gehören beispielsweise Hakenkreuze, Morddrohungen und volksverhetzende Inhalte – bloße Beleidigungen jedoch nicht. Diese werden weiterhin nur in dem Falle weiterverfolgt, wenn Betroffene sie zur Anzeige bringen. 

Gemäß dem im April 2018 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz mussten Plattformbetreiber bisher innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Meldung durch Nutzer rechtswidrige Inhalte löschen. Alle sechs Monate mussten Facebook, Twitter & Co. zudem über diese Löschvorgänge transparent informieren. Das Einschalten der Behörden war bislang nicht vorgesehen.

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