Montag, April 29, 2024
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Hatte Anis Amri Kontakt zu arabischen Clans, weil er mit Drogen handelte?

Berlin – Anis Amri handelte mit Drogen und hatte vermutlich auch Kontakte zu arabischen Clans. So heißt es nun in der Hauptstrompresse. Wirklich neu ist das allerdings nicht.

Wie NTV berichtet, gibt es „neue“ Erkenntnisse im Fall „Amri“. Er soll in Berlin-Neukölln auch mit Drogen gehandelt haben, um sich Geld zu besorgen. Man äußert jetzt den Verdacht, dass er auch in die arabische Clankriminalität verwickelt war. Besonders überraschen kann so eine Schlussfolgerung jedoch nicht, da die arabischen Clans den Drogenhandel in Berlin dominieren. Es wäre sehr schwierig für Amri gewesen in Berlin mit Drogen zu handeln und dabei nicht in Revierkonflikte mit anderen Dealern zu kommen, die den Clans zuarbeiten. Eine Beziehung muss also folgegerichtig bestanden haben. Leser des Buches „Die Destabilisierung Deutschlands“ von Stefan Schubert wissen das bereits und brauchen die Hauptstrompresse nicht, um sich 2019 über Dinge zu informieren, die 2016 bekannt waren.

Amri soll öfter in einem bekannten Szenelokal der Clans zu Besuch gewesen und mit den dortigen Mitgliedern aneinander geraten sein. Dass das erst jetzt an die breite Öffentlichkeit dringt, beweist nur, dass im Fall Amri viel zu viel vertuscht wurde und endlich reiner Tisch gemacht werden muss.

Zurecht kritisiert der FDP-Obmann im Amri-Untersuchungsausschuss, Benjamin Strasser, im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri von daher auch die bisherige Aufklärungsarbeit. „Unser Untersuchungsausschuss hat erst vor einem Jahr seine Arbeit aufgenommen. In dieser kurzen Zeit haben sich schon viele der Bewertungen der Sicherheitsbehörden als Makulatur erwiesen“, sagte Strasser der „Heilbronner Stimme“ (Freitagsausgabe).

Man wisse heute, „dass der Fall Amri – anders als behauptet – nie ein reiner Polizeifall gewesen ist. Die Nachrichtendienste von Bund und Ländern haben munter mitgemischt. Wir wissen auch, dass Amri alles andere als ein Einzeltäter war“, so Strasser weiter.

Er sei im Gegenteil hochmobil und mit bekannten Islamisten vernetzt gewesen. „Und wir wissen, dass zwar viele Behörden für den Fall Amri zuständig waren, aber als es darauf ankam, leider niemand verantwortlich war. Deshalb brauchen wir dringend echte Reformen an der Sicherheitsarchitektur von Bund und Ländern“, so der FDP-Obmann im Amri-Untersuchungsausschuss.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei nach seiner Erklärung zum Fall des abgeschobenen und seither verschwundenen Amri-Freundes Bilal Ben A. in der Pflicht, Ergebnisse zu liefern. „Wir werden im Untersuchungsausschuss darauf drängen, Bilal Ben A. alsbald zu vernehmen. Dabei sind wir auf die Unterstützung der Bundesregierung angewiesen, die sich bisher jedoch eher in der Blockade unserer Zeugenbefragungen hervorgetan hat“, sagte Strasser der „Heilbronner Stimme“.

Deshalb habe er am Donnerstag mit großem Interesse verfolgt, „wie wichtig Innenminister Seehofer auf einmal unsere Arbeit ist“. Das könne Seehofer gleich unter Beweis stellen, indem seine Behörden den heutigen Aufenthaltsort von Ben A. ermitteln und „zweitens die Befragung etwa auf dem Wege der Rechtshilfe möglich gemacht wird. Wer ankündigt, muss auch liefern. Dieser Ball liegt jetzt definitiv im Feld der Bundesregierung“, so der FDP-Politiker weiter.

Auch im Fall von Bilal A. gibt es weitherin Probleme: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den frühzeitig abgeschobenen Vertrauten von Terrorist Anis Amri, Bilal Ben A., gibt es offenbar neue Unstimmigkeiten und Pannen. Das berichtet der Focus. Demnach gibt es erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen an demjenigen Mann, der bei dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt als Ersthelfer einen heftigen Schlag erlitten hatte.

So fuhr der Verletzte laut Ermittlungsunterlagen nach der Attacke zunächst nach Hause. Als sich sein Zustand immer mehr verschlechterte, verständigten Angehörige den Notruf. Im Einsatzprotokoll hielten die eingesetzten Rettungssanitäter laut Focus fest: „Patient war auf dem Weihnachtsmarkt und hat einen starken Schlag von Passanten abbekommen.“

Auch der behandelnde Arzt in der Berliner Schlossparkklinik stellte laut Ermittlungsunterlagen fest, dass die Platzwunde am Kopf von einem stumpfen Gegenstand stamme. Am 24. Januar 2017 wurden seitens der Ermittlungsbehörden Rechtsmediziner der Charité in den Fall eingeschaltet. Sie prüften, ob die Verletzung von einem Sturz stammen konnte.

In Vermerken vom 24. und vom 27. Januar hielten die Mediziner fest, dass es keine Verletzungen an Armen und Beinen gegeben habe, die auf einen Sturz hindeuten. Wie Focus weiter schreibt, heißt es auch in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 2017, seitens der Bundesanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass der Besucher „mit einem stumpfen Gegenstand an der Schläfe verletzt wurde, um Amri die Flucht zu ermöglichen“. Dagegen hält ein Ermittler des Bundeskriminalamtes im Mai 2017 in den Akten fest, dass das Ergebnis der rechtsmedizinischen Stellungnahmen „den Schluss zulasse“, dass es „eher unwahrscheinlich“ sei, dass die Verletzung durch „Fremdeinwirkung“ entstanden sei.

Trotz der fehlenden Sturzverletzungen schreibt der Hauptkommissar, könne davon ausgegangen werden, „dass der Geschädigte sich die Verletzung in Folge eines Sturzes zugezogen hat.“ Auf Nachfrage räumte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes auch ein, dass eine Untersuchung, ob an der Kleidung des Ersthelfers DNA-Spuren von Bilal Ben A. festzustellen seien, unterblieb. Angeblich hätten Anhaltspunkte für eine Verantwortlichkeit von Bilal Ben A. gefehlt.

(CK & dts)

@jouwatch

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