Donnerstag, Mai 2, 2024
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Hessen-Volksabstimmung: Vorsicht Wählerfalle

Wiesbaden – Alle reden von der Hessenwahl, aber niemand von der gleichzeitig stattfindenden Volksabstimmung über die „15 Gesetze zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“. Diese politischen Antibiotika werden dem Wähler sozusagen ins Wahl-Futter untergemischt, in der Hoffnung, dass er sie schluckt. Wer erst am 28. Oktober in der Wahlkabine nachschaut, über was er da abstimmen soll, erlebt buchstäblich sein rotgrünes Wunder, wer ohne zu lesen mit JA abstimmt, erlebt dieses nach der Wahl, denn in den fünfzehn zur Abstimmung stehenden Änderungen oder Ergänzungen stecken gut vermischt mit allerlei Pipifax DICKE BROCKEN:

Punkt 1: Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern  

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt mutmaßlich darauf hinaus durch eine „tatsächliche Durchsetzung“ Firmen zum Beispiel zu zwingen nicht mehr nach tatsächlicher Qualifikation, sondern nach Geschlechterschlüssel Stellen zu vergeben. Im öffentlichen Dienst wird dies schon seit längerem praktiziert. Auch hier ist die Handschrift des Gesetzesurhebers leicht zu erkennen.

Punkt 6: Stärkere Berücksichtigung der „Nachhaltigkeit“

Diese neuaufgenommene Ergänzung hat einen besonders fetten Pferdefuß. Bereits jetzt macht das „Prinzip der Nachhaltigkeit“, die zukünftig von den Gemeinden stärker berücksichtigt werden soll, mit neuen Verordnungen zum Beispiel im Bausektor einigen Bürgern das Leben schwer. Ein Bürgermeister im Taunus schwadroniert von nachwachsenden Rohstoffen und meint damit den ohnehin schon ramponierten Stadtwald, der als Holzpellets in einem Kraftwerk verheizt werden könnte.

Punkt 11: Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa

Besonders perfide, denn über die Europapolitik entscheidet eigentlich, wenn überhaupt der Wähler bei der Wahl zum Europaparlament. Auch die Außenpolitik ist eigentlich Aufgabe des Bundes. Der bisherige Artikel 64 der hessischen Verfassung lautete: „Hessen ist ein Glied der deutschen Republik“

Der neue Artikel liest sich ganz anders: „Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschlands und als solcher Teil der EU. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratisch, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Schutz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Region wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert“.

Mit diesen langen Passus soll augenscheinlich EU-Gegnern in anderen Bundesländern entgegengewirkt werden. Zum Beispiel wenn einige Länder die katastrophale Flüchtlingspolitik nicht mehr mittragen wollen.

Punkt 4: Abschaffung der Todesstrafe

Damit Babys bittere Pillen schlucken, muss man diese in süßen Brei mischen. Damit nicht vor der Wahl eine große Diskussion über die schwer verdaulichen Brocken zustande kommt, hat die Staats-Presse vor allem einen Punkt immer wieder in den Focus gestellt: Die „Abschaffung der Todesstrafe“. Angesichts der Kuschelurteile hessischer Richter mehr als eine Farce! Ja eine Lachnummer. Bereits die Grundschulkinder haben von der Kuriosität gehört, dass nach dem Krieg aus Faulheit oder Schlamperei im neu entstandenen Bundesland Hessen die Todesstrafe in der Verfassung blieb und gleichzeitig gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Abschaffung des nutzlosen Paragrafen wird als ein herausragendes Element bei der Volksabstimmung verkauft. Sozusagen als kleines Ablenkungsmanöver.

„Volksabstimmung“ ist Mogelpackung

Die eigentliche Krux bei der sogenannten „Volksabstimmung“ ist ihr Zustandekommen. Eigentlich wird dieser Begriff verwendet, wenn ein Vorschlag vom Bürger eingebracht wird und dann zur Abstimmung steht. Dieses Konstrukt jedoch ist eine echte Mogelpackung. Die fünfzehn Verfassungsänderungen wurden im Mai vom Hessischen Landtag beschlossen und sollen jetzt vom Wähler abgenickt werden. Das sollte einen misstrauisch machen. Zumal fast alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre und Monate angefangen vom Netzdurchsuchungsgesetz bis hin zum pervertierten Datenschutzgesetz dem Bürger nur Nachteile gebracht haben. Auch die Neuregelung bei der Reparatur und Instandhaltung von Straßen in den Kommunen geht zu Lasten der Bürger. Also Finger weg von der Verfassung! (KL)

Quelle!:

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