Wanzleben – Eine Anzeige wegen Körperverletzung hat sich ein 33jähriger Deutscher in Wanzleben bei Magdeburg eingehandelt, dessen Hunde ihn gegen die Angriffe eines Syrers verteidigten. Laut inzwischen hier geltendem Schariarecht ist Notwehr verboten. Nur totgeprügelte oder abgestochene Deutsche sind gute Deutsche.
Laut Polizeibericht liest sich der Vorfall so:
„Am Donnerstagabend gegen 18.00 Uhr kam es am Park im Bereich des Bördestations zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem 25-jährigen Syrer und einem Erwachsenen und zwei Jugendlichen. Dabei wurde der 25-Jährige von dem mittelgroßen und dem kleinen Hund des 33-jährigen Tatverdächtigen am Oberkörper, Oberarm und am Gesäß gebissen. Seine leichten Verletzungen wurden ambulant im Krankenhaus Neindorf behandelt.
Vor diesem Angriff kam es zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten. In deren Folge verteidigten die Hunde ihren Besitzer. Eine fremdenfeindliche Straftat kann zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden.
Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen Körperverletzung eingeleitet.
Bei einem Ähnlichen Zwischenfall im Mai 2018, im gleichen Bundesland Sachsen-Anhalt kam der Hundehalter laut einem Bericht der ZEIT sogar in Untersuchungshaft. Die Polizei entschied zu Gunsten des Asylzuwanderers.
Allein der oben genannte Vorfall zeigt, dass die einheimische Bevölkerung schutzlos eingewanderten Aggressoren ausgesetzt ist und nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, im Bereich der Sozialhilfe – Flüchtlinge leben in Luxuswohnungen und Sozialhilfeempfänger auf Campingplätzen – sondern auch in juristischer Hinsicht systematisch benachteiligt und zu Menschen dritter Klasse degradiert wird. Im schlimmsten Fall kommt sogar noch ein Flüchtling, der wie in Münster einen Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen abgeschlachtet hat, mit „Notwehr davon“. Und die Polizei spielt dabei den Erfüllungsgehilfen linksgrüner Staatsanwälte. (KL)
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