Freitag, April 19, 2024
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Inhaftierung Nawalnys völkerrechtswidrig? – Rechtswissenschaftler klärt auf

EU-Abgeordnete haben nach der Verhaftung des Oppositionellen Alexej Nawalny in Russland weitere Sanktionen sowie den Baustopp von Nord Stream 2 gefordert. Ihr Argument: Die Inhaftierung widerspreche dem Völkerrecht. Trifft das Argument zu? Wir haben beim Völkerrechtler Norman Paech nachgefragt.Die Abgeordneten des Europaparlaments haben in einer Debatte am Dienstag die russischen Behörden aufgefordert, den Blogger Alexej Nawalny „sofort“ freizulassen. „Die Festnahme widerspricht in ihrem Verlauf dem Völkerrecht und der russischen Verfassung“, argumentierte der CDU-Politiker David McAllister bei der Aussprache. McAllister, der frühere Ministerpräsident Niedersachsens, leitet im EU-Parlament den Auswärtigen Ausschuss.

Der Völkerrechtsexperte Norman Paech wundert sich über derartige Äußerungen. „Ich sehe hier persönlich im Augenblick keinen Vertrag, keine Resolution, keine Kodifikation verletzt, die ins Feld geführt werden könnte“, sagt Paech im SNA-Interview. Eine Vergiftung des Kremlkritikers, die Moskau zu Last gelegt wird, könne in diesem Fall nicht als Beleg für einen Völkerrechtsverstoß angeführt werden.

„Das ist offensichtlich ein Haftbefehl, der wegen zweier Verurteilungen ausgestellt worden ist, und hat mit der Vergiftung überhaupt nichts zu tun. Das wird leider so zusammengemischt, um eine Verstärkung der eigenen politischen Argumentation zu haben. Wir müssen das sehr stark trennen und da insbesondere die Politiker ermahnen, dass, wenn sie das Völkerrecht hineinführen, sie dann auch sehr genau sagen, worum es sich handelt.“Norman PaechPolitikwissenschaftler, Prof.em. Universität HamburgDer emeritierte Professor für Politikwissenschaft und öffentliches Recht an der Universität Hamburg vermisst zudem eine Klärung der rechtlichen Umstände, die derzeit durch die Bundesregierung blockiert werde. Vier Rechtshilfeersuche, die seitens der Russischen Föderation beantragt wurden, blieben von der deutschen Seite lange unbeantwortet. Paech empfiehlt, die Blockadehaltung aufzugeben und die Kommunikation zu „bereinigen“. „Da sollte Klarheit darüber herrschen. Da ist aber nichts klar. Erst wenn darüber Klarheit herrscht, kann man auch darüber sprechen, wie man dazu kommen kann, dass Recht und Sicherheit eingehalten werden.“ Im politischen Sinne sieht er es jedoch als unbenommen an, die Freiheit von Nawalny zu fordern.

Verstoß gegen Bewährungsauflagen

Nawalny ist in Russland in zwei Fällen wegen Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro zu jeweils fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Dezember wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, weil er laut der russischen Strafvollzugsbehörde während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Dabei beruft sich die Behörde auf einen Beitrag in der Fachzeitschrift „The Lancet“ vom 22. Dezember, laut dem Nawalny seit dem 12. Oktober als gesund galt. Der Kremlkritiker wurde kürzlich zu 30 Tagen Haft verurteilt.

Nawalny war am 20. August auf einem Flug von Tomsk nach Moskau zusammengebrochen. Er wurde zunächst in einem Omsker Krankenhaus behandelt und dort in ein künstliches Koma versetzt. Der 44-Jährige wurde später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt.

Anfang September wurde Nawalny aus dem Koma geholt und bereits am 23. September aus der Charité entlassen. Nach Darstellung der deutschen Bundesregierung wurde der Kremlkritiker Opfer eines Giftanschlags mit einem Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe. Dem Kreml wird vorgeworfen, in den Mordanschlag verwickelt zu sein. Moskau weist die Beschuldigungen zurück und ruft zu Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Falls auf.

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