Donnerstag, Mai 2, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturInteressiert in Österreich kein Gericht: Mord „wegen muslimischer Kultur“ – Schuldspruch rechtskräftig

Interessiert in Österreich kein Gericht: Mord „wegen muslimischer Kultur“ – Schuldspruch rechtskräftig

Österreich: Irgendeine „Kultur“ interessiert bei der Festlegung des Strafmaßes in Österreich offensichtlich kein Gericht. Anders als in Deutschland gibt es keine „falsche Rücksichtnahme“ oder ähnlich strafmildernden Unfug. Die „Nichtigkeitsbeschwerde“ eines Afghane, der wegen seiner „Kultur“ seine Schwester mit 28 Messerstichen niedermetzelte wurde abgewiesen. 

Einstimmig hatten die Geschworenen im August den mutmaßlich 21-jährigen Afghanen – das Alter steht nicht genau fest – nach kurzer Beratung wegen besonderer Brutalität und des verwerflichen Motivs zu einer lebenslangen Haft verurteilt

Der Muslim bekannte sich der Ermordung seiner mutmaßlich 17 oder 18-jährigen Schwester – auch hier steht das Alter nicht fest – im vergangenen Jahr für schuldig. Wegen „der Kultur“ habe er 28-mal mit einem Kampfmesser auf das Mädchen eingestochen. Die junge Frau hatte nicht die geringste Überlebenschance. Das Mordopfer sei bereits geraume Zeit vorher von ihrem Bruder wie auch dem Vater gequält und tyrannisiert worden, so dass diese mehrmals schon in eine Krisenzentrum geflüchtet sei, berichtet die Presse.

Der mordende Afghane legte Rechtsmittel wegen angeblichen formalen Fehlern – eine sogenannte „Nichtigkeitsbeschwerde“ – ein. Sein Anwalt machte geltend, dass der „junge Bua“  2013 nach Wien gekommen war und nach seiner Flucht „gewisse Sitten und Riten nicht abgelegt“ habe. Er bzw. seine Familie hätten sich „nicht nach dem Land gerichtet, in dem er lebt“. Auch das psychiatrische Gutachten – dem Mörder wurde eine „grenzwertige intellektuelle Begabung“, jedoch keine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit attestiert – wurde vom Verteidiger angezweifelt.

Der Oberste Gerichtshof wies die Beschwerde nun ab und erklärte das Strafmaß für gültig. Offensichtlich gewährt das österreichische Recht – anders als das deutsche – keinen Bonus bei Mord wegen aktiver Kulturausübung. (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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