Samstag, Mai 4, 2024
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Iran-USA-Konflikt: Bundesregierung beschließt Bundeswehr-Teilabzug aus dem Irak

Nach der Forderung des irakischen Parlaments nach einem Abzug aller ausländischen Truppen will die Bundeswehr vorläufig einen Teil ihres Kontingents aus dem Irak nach Jordanien und Kuwait verlegen. Das teilte die „Tagesschau“ am Dienstag unter Verweis auf das deutsche Verteidigungs- und Außenministerium mit.

Wie aus einem Schreiben der Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und des Außenministers Heiko Maas vom Montagabend an den Bundestag, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, folgt, solle das deutsche Kontingent im Irak „vorrübergehend ausgedünnt“ werden. 

Es ist also keine endgültige Verlegung aus dem Irak.

„Wenn die Ausbildung wieder aufgenommen werden soll, können diese Kräfte zurückverlegt werden“, so die deutschen Minister.

Sowohl Kramp-Karrenbauer als auch Maas hatten in den vergangenen Tagen betont, dass sie den Kampf gegen den IS im Irak für sinnvoll halten.

Verlegung nach Jordanien und Kuwait

Das gelte vor allem für zwei Standorte. Im Hauptquartier des Einsatzes „Operation Inherent Resolve“ in Bagdad sind nur wenige deutsche Soldaten eingesetzt. In Tadschi sind es 27, die dort irakische Kräfte ausbilden. Vom jordanischen Luftwaffen-Stützpunkt Al-Azraq starten deutsche Aufklärungstornados. Das Hauptquartier könnte teilweise nach Kuwait umziehen.

Bundesregierung will Entscheidung des Iraks respektieren

Wie der SPD-Politiker Hans-Peter Bartels der „Passauer Neuen Presse“ sagte, müsse eine Entscheidung der Führung in Bagdad akzeptiert werden.

„Deutsche Soldatinnen und Soldaten können nicht gut gegen den ausdrücklichen Willen der irakischen Regierung und des irakischen Parlaments dem Irak weiter helfen. Hilfe muss auch gewollt sein“, sagte er.

Auch Bundesaußenminister Heiko Maas sagte, dass die Bundeswehr nicht gegen den Willen der irakischen Regierung bleiben werde. „Es gibt keinen Staat, der Mitglied der Anti-IS-Koalition ist, der im Irak bleiben wird, wenn man dort nicht erwünscht ist“, sagte der SPD-Politiker am Montagabend im ZDF-„heute-journal“. Letztlich entscheiden müsse dies aber die Regierung in Bagdad. „Deshalb sprechen wir zurzeit mit der Regierung.“

Rechtsgrundlage für das Mandat der Bundeswehr, im Irak tätig zu sein, sei eine Einladung der dortigen Regierung und des Parlaments. Die Anti-IS-Koalition müsse nun schleunigst zusammenkommen, um ihr Vorgehen abzustimmen.

Nach der gezielten Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch einen US-Luftangriff in Bagdad sieht SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich das deutsch-amerikanische Verhältnis „tiefgreifenden Veränderungen und Belastungen ausgesetzt“, wie er der „Süddeutschen Zeitung“ sagte.

„Ob es bei der gegenwärtigen amerikanischen Regierung eine Rückkehr zu einem geordneten politischen Miteinander geben kann, muss man heute bezweifeln.“

Am Sonntag hatte das irakische Parlament den Abzug der rund 5000 im Land stationierten US-Soldaten und aller übrigen ausländischen Truppen gefordert. Die Bundeswehr unterstützt den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (auch Daesh; IS)* mit Tornado-Aufklärungsjets und Tankflugzeugen sowie mit Militärausbildern im Irak.

Ermordung von General Soleimani

Bei einer Operation des Pentagons in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag im Raum des internationalen Flughafens von Bagdad war der Kommandeur der Al-Quds-Spezialeinheit, General Qassem Soleimani, getötet worden. Daraufhin hatte die Führung in Teheran Rache für den Tod von Soleimani geschworen. US-Präsident Donald Trump hatte dem Iran in der Nacht auf Sonntag dagegen „schnelle und starke“ Militärschläge gegen 52 Objekte, darunter auch Kulturstätten, in dem Nahost-Land angedroht, falls Amerikaner oder amerikanische Einrichtungen von der iranischen Armee angegriffen werden sollten.

Am Samstag fand im Irak die Abschiednahme vom getöteten General statt. Der irakische Parlamentschef, Mohammed al-Halbousi, bezeichnete das Geschehene als groben Verstoß gegen die Souveränität des Iraks und gegen internationale Vereinbarungen.

*eine Terrororganisation, in Deutschland und Russland verboten

ns/ae

Quelle!:

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