StartPolitikEuropa„IS-Braut“ Begum darf nach Großbritannien zurück – Gericht

„IS-Braut“ Begum darf nach Großbritannien zurück – Gericht

Die als „IS-Braut“ bekannt gewordene Shamima Begum soll einem Gerichtsurteil zufolge nun doch nach Großbritannien zurückkehren dürfen.

Wie ein Berufungsgericht in London am Donnerstag verkündete, müsse die 20-Jährige eine Gelegenheit bekommen, damit sie um ihre Staatsbürgerschaft kämpfen könne. Fairness und Gerechtigkeit seien in diesem Fall wichtiger als nationale Sicherheitsbedenken.

Das britische Innenministerium nannte die Entscheidung „enttäuschend“. Die Menschenrechtsorganisation Liberty bezeichnete das Urteil hingegen als „Sieg der Gerechtigkeit und Fairness“.

Als 15-Jährige hatte Begum mit Schulkameradinnen Großbritannien verlassen und sich der Terrormiliz Islamischer Staat* (IS) in Syrien angeschlossen. Dort heiratete sie einen niederländischen IS-Kämpfer.

Begum wollte schon längst in ihre Heimat zurückkehren. Doch die Regierung in London erkannte ihr die britische Staatsbürgerschaft ab. Zuletzt hatte sich Begums Mann darum bemüht, sie in die Niederlande zu bringen. Ein Baby des Paares starb in einem Flüchtlingslager im Nordosten Syriens. Zuvor soll die Frau bereits zwei andere Kinder verloren haben. 

Begum wurde in Bangladesch geboren, hatte aber einen britischen Pass gehabt. Dem Nachrichtensender Sky News sagte sie einmal im Interview: „Ich habe nie etwas Gefährliches gemacht. Ich habe nie Propaganda betrieben. Ich habe nie Menschen ermutigt, nach Syrien zu kommen.“ Sie räumte aber ein, von Hinrichtungen Kenntnis zu haben.

„Aber das war in Ordnung für mich“, sagte sie. Der Islam habe das erlaubt.

*Terrorvereinigung, in Russland und Deutschland verboten

om/mt/dpa

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