Sonntag, Mai 5, 2024
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IS-Rückkehrerin erstmals mit Bundesregierungs-Unterstützung in Deutschland angekommen

Erstmals ist eine ins Herrschaftsgebiet der Terrormiliz IS* ausgereiste Frau mit Unterstützung der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt. Sie kam laut der deutschen Polizei zusammen mit drei Kindern am Frankfurter Flughafen an. Gegen die Rückkehrerin wird derzeit ermittelt.

Die Frau und die Kinder landeten einem Polizeisprecher zufolge am Samstag um 21:10 Uhr mit einer deutschen Linienmaschine, die aus Erbil im Irak gekommen und zuvor aus Syrien überstellt worden sei.

Die Frau ist offenbar 30 Jahre alt und stammt Medienberichten zufolge angeblich aus Mittelhessen. Die Familie soll zuletzt im Lager Al-Hol in Syrien gelebt haben.

Ermittlung eingeleitet

Gegen die IS-Rückkehrerin wird wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ermittelt. Zudem werde wegen der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt der DPA. Es bestehe aber kein Haftbefehl.

Was mit der Frau nach der Landung geschehe, falle in die Zuständigkeit der Polizei. Neben ihren eigenen Kindern hatte sie demnach auch ein zweijähriges Mädchen mit US-Staatsangehörigkeit in ihrer Obhut, das wohl nicht mit nach Deutschland kam.

Das deutsche Außenministerium hatte bereits am Freitag bestätigt, dass „heute drei weitere deutsche Kinder, die sich in Nordsyrien in Gewahrsam befunden haben, von dort aus gemeinsam mit ihrer Mutter in den Irak ausreisen konnten.“

Bundesregierung lässt erstmals Frau aus IS-Herrschaftsgebiet nach Deutschland zurückkehren

Bisher hatte Deutschland nur bei der Ausreise von Kindern aus syrischen Gefangenenlagern geholfen. Im August waren drei Waisenkinder und ein schwer erkranktes Kind aus IS-Familien über den Irak nach Deutschland gebracht worden.

Die Bundesregierung hatte mit Blick auf Frauen, die aus Gefangenenlagern in Syrien zurückkehren wollen, zuletzt erklärt, sie werde sich jeden Einzelfall anschauen. In den vergangenen Wochen gab es zwei Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu IS-Rückkehrerinnen.

In beiden Fällen wurde die Bundesregierung aufgefordert, Frauen, die in einem von Kurden kontrollierten Lager in Syrien leben, gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland zu holen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Kinder seien traumatisiert und auf die Betreuung der Mutter angewiesen. Das Auswärtige Amt hatte seinerseits Sicherheitsbelange geltend gemacht.

Türkei schiebt vermutliche deutsche IS-Anhänger ab

In der vorigen Woche hatte die Türkei öffentlich die Abschiebung mehrerer deutscher mutmaßlicher IS-Anhänger angekündigt. Eine siebenköpfige deutsch-irakische Familie traf nach ihrer Abschiebung aus der Türkei am 14. November in Berlin Tegel ein. Am nächsten Tag kamen zwei angebliche IS-Anhängerinnen aus der Türkei in Frankfurt an.

Die deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel, hat versichert, die deutschen Behörden würden gewährleisten, dass von Islamisten und mutmaßlichen IS-Anhängern, die die Türkei abschiebt, keine Gefahr ausgehe. Diese Menschen würden im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern einer Sicherheitsbewertung unterzogen.

*„Islamischer Staat“, auch Daesh: Terrororganisation, in Deutschland und Russland verboten.

mo/ae/dpa

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