Der „Islamrat“ in Deutschland hat den Vorstoß von Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) für eine Bestrafung erzwungenen Kinderfastens während des Ramadans scharf verurteilt.
„Uns ist bisher kein einziger Fall bekannt, in dem Kinder von ihren Eltern zum Fasten gezwungen worden sind“, behauptet allen Ernstes der Islamratsvorsitzende Burhan Kesici nach dem Vorstoß der hessischen CDU-Justizministerin. Das sei ein weiteres Beispiel für „haltlose Politikerforderungen“, durch die Schulen offenbar zunehmend zu Fastenverboten für muslimische Kinder ermuntert würden, so das Gejammere.
In immer mehr Schulen verbieten Lehrer und Schulleitungen den Kindern das Fasten, kritisiert der Vorsitzende des islamischen Verbands. Das würde aus einer zunehmenden Zahl von Beschwerden besorgter Eltern hervorgehen, berichtet die Welt. Ein geradezu „ungeheuerlicher Vorgang, der das Kindeswohl massiv gefährde“, so der Islamfunktionär weiter, der die Schulämter in gewohnter Hysterie dazu auffordert, gegen dieses „Skandal“ umgehend etwas zu unternehmen und dieser „islamfeindlichen Praxis ein Ende zu setzen“. Es gibt keinen Zwang im Islam – und Kinder, die noch nicht in der Pubertät sind, sind vom Fasten ausdrücklich befreit, so die Erklärung, die – sollte das Gesagte der Realität entsprechen – die ganze muslimische Aufregung überflüssige machen würde.
Gemeinsam mit dem hoch umstrittenen Verein „Zentralrat der Muslime“ treibt der Islamrat die Islamisierung Deutschlands voran. Hierzu hat dieser Kommissionen ins Leben gerufen, die Lobbyarbeit für die Erteilung Islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen und für eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten in Deutschland betreiben. Der Vorsitzende Burhan Kesici machte die Haltung des Islamrats gegenüber Homosexualität deutlich, indem er in einem Radiointerview betonte, dass der Islam so was nicht akzeptiere. „Menschen, die sich als Muslime betrachte und schwul und lesbisch sind“, bezeichnete er als „eine ganz kleine Minderheit“. Den Islam bezeichnet er mit dem Grundgesetz als selbstverständlich vereinbar. (SB)
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