Donnerstag, April 25, 2024
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Justiz-Experten sehen bei Corona-Beschränkungen Gefahren für Rechtsstaat

Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für schnellstmögliche Lockerungen der Beschränkungen ausgesprochen, die wegen des Coronavirus-Ausbruchs auferlegt worden sind.

„Wenn die Beschränkungen zu lange bestehen, drohen ernste Gefahren für unseren Rechtsstaat und die Grundrechte “, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). Es müsse bald wieder schrittweise Lockerungen geben, damit wieder gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben entstehen könne.

Natürlich müsse man die gefährdeten Gruppen besonders schützen. Aber „vielleicht sollte man nicht alle weiteren 80 Millionen Bürger auf Dauer unter Stubenarrest stellen“. Willkürlich anmutende Einschränkungen, etwa bei Räumung von Zweitwohnungen seien problematisch.

Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte vor einem lange währenden Eingriff in die Grundrechte infolge der Coronavirus-Krise gewarnt. Er sehe derzeit die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“, falls die „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange andauern sollten, hatte er der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag) gesagt.

„Wenn sich das über eine längere Zeit hinzieht, dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt“, so Papier.

Derzeit hält der Münchner Staatsrechtler die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit aber für rechtmäßig. Politik und Verwaltung müssten nur immer wieder prüfen, ob es weniger einschneidende Maßnahmen gäbe.

Reform des Infektionsschutzgesetzes gefordert 

Zudem beklagte Papier, dass die Unternehmen die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Krise tragen müssten, ohne einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung zu haben. Offenkundig habe beim Erlass des Infektionsschutzgesetzes niemand an Verbote und Gebote mit einer solchen Tragweite gedacht. „ Wir müssen darüber diskutieren, ob solche staatlichen Eingriffe durch gesetzliche Ausgleichsansprüche abzufedern sind “, sagte Papier und forderte, das Gesetz „ umgehend “ zu reformieren.

„Rechtlich problematische Empfehlungen“

Kritik übte der Jurist auch an den Behandlungsempfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften für den Fall eines Mangels an Intensivbetten. Danach sollten die medizinischen Erfolgsaussichten das entscheidende Kriterium sein. „Meiner Meinung nach sind diese Empfehlungen rechtlich problematisch, weil sie die Menschenwürde und den Grundsatz der Gleichheit des Menschenwürdeschutzes infrage stellen “, sagte er. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei jedes Leben gleichrangig. „Ich kann den Ärzten also nur raten, sich an diese Empfehlungen nicht blindlings zu halten. “

pd/mt/dpa

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