Berlin – Bernd R. saß seit sieben Jahren in Sicherungsverwahrung – und es hätten noch viele Jahre mehr werden können, wenn er nicht wegen einer unglaublichen Justizpanne auf freien Fuß gesetzt worden wäre, um prompt ein siebenjähriges Mädchen zu mißbrauchen.
Bernd R. (57) , ist hochgefährlich und verbringt die meiste Zeit seines Lebens im Gefängnis. Verurteilt wegen Mord an einer Frau, Brandstiftung und Mißbrauch seines Sohnes (15), heißt es bei der B.Z. Fünf Jahre und neun Monate Gefängnis saß er beim letzten Mal ab. Seither befand er sich in Sicherungsverwahrung. Die soll die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern schützen und ist grundsätzlich unbefristet, muß aber alljährlich überprüft werden. Sicherungsverwahrung gilt in Deutschland als das eigentliche „lebenslang“. Wird die Gefährlichkeit eines Sicherungsverwahrten bejaht, bleibt er eingesperrt. Wenn nicht, wird er auf Bewährung entlassen.
Im Juni 2015 verhilft ihm ein Berliner Richter zur Freiheit. Resultat des Versäumnises, fristgerecht ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es geht um verschlampte Akten und um Termine, die in den Unterlagen nachträglich frisiert worden sind und um ignorierte Anträge. Bei der Jusitz spricht man offiziell von Überlastung und ungeordneter Aktenführung. Inoffiziell ist von Ignoranz, Arroganz und Faulheit die Rede. Dienstrechtliche Konsequenzen hat das für den verantwortlichen Richter bis zum heutigen Tage keine. Er ist nach wie vor der Vorsitzende einer Großen Strafkammer. Lediglich die Strafvollstreckung liegt nicht mehr in seiner Zuständigkeit.
Der Führungsaufsicht von Bernd R. fällt nicht auf, daß er anderthalb Flaschen Schnaps am Tag konsumiert. Auch sonst macht er weiter wie früher. Er sucht sich sein nächstes Opfer. Es ist ein 7-jähriges Mädchen, das er insgesamt neunzehnmal zum Geschlechtsverkehr zwingt. Davon fertigt er Fotos an. Erst am 21. August 2018 wird er endlich festgenommen.
Seit jenem Tag hat er seine Zelle in der JVA Moabit kaum noch verlassen. Die Mithäftlinge hätten es auf ihn abgesehen, meint Rechtsanwalt Steffen Tzschoppe und fügt an, sein Mandant sei von Anfang an geständig gewesen. Erneut drohen dem Kinderschänder viele Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter hält ihn endlich für unheilbar und hoch gefährlich. Der Prozess gegen Ralf R. wird am Mittwoch, den 20. Februar fortgesetzt. Ein Urteil wird für den 11. April erwartet. (ME)
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