Freitag, Mai 3, 2024
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Kanzleramt macht „Zugeständnisse“ bei Böhmermann-Klage gegen Merkel

Böhmermann Allmächtig. Nachdem der öffentlich-rechtliche Quotenclown Jan Böhmermann Angela Merkel wegen ihrer Kritik an seinem Erdoğan-Schmähgedicht verklagt hat, lenkt nun das Bundeskanzleramt ein. Man verpflichtet sich, niemals mehr wieder diese Kritik zu wiederholen.

Anfang April teilte Böhmermanns Anwalt mit, die Bundeskanzlerin zu verklagen (jouwatch berichtete). Merkel, die – wie alle Welt weiß und im Fall Thilo Sarrazin eindeutig bewiesen – eine der bedeutendsten Buchkritikerinnen  ist, glaubte auch auf dem Feld der Satire trittfest zu sein und bezeichnete Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Despoten Erdoğan als „bewusst verletzend“. Böhmermanns Rechtsbeistand reichte eine Unterlassungsklage gegen Merkel ein und machte geltend, dass die Wertung der Frau Bundeskanzlerin rechtswidrig gewesen sei, da sie für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals ein Strafverfahren gegen Böhmermann bereits eingeleitet gewesen sei.

Von so viel Wumms offensichtlich tief beeindruckt, teilte das Bundeskanzleramt mit, die Kritik an seinem sogenannten Schmähgedicht am Muselmanen Erdoğan nicht zu wiederholen. Der Berliner Tagesspiegel berichtete am Donnerstag, die Bundesregierung wolle „die streitgegenständliche Aussage nicht mehr wiederholen“. Eine offizielle Bestätigung des Kanzleramts soll es aber laut dem Blatt nicht gegeben haben. (SB)

@jouwatch

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