Samstag, April 27, 2024
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Kein Ende in Sicht: Algerien, Marokko und Tu­ne­sien weiterhin keine si­cheren Herkunfts­staaten

Der Bundestag lehnte am Donnerstag den FDP-Vorstoß ab, Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Ebenfalls wurde mit großer Mehrheit ein Antrag der AfD-Fraktion zu einem Rückkehrabkommen für Syrer abgelehnt.

Die FDP-Fraktion ist am Donnerstag mit einem Vorstoß im Bundestag gescheitert, Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Freidemokraten (19/957) votierten in namentlicher Abstimmung 496 Abgeordnete. 154 Parlamentarier stimmten der Vorlage zu mit einer Enthaltung. Zuvor hatte bereits ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/5079), mit dem auch Georgien in die Liste sicherer Herkunftsländer aufgenommen werden sollte, ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 577 Stimmen gegen 80 bei einer Enthaltung keine Mehrheit im Parlament gefunden, heißt es im parlamentarischen Protokoll.

Längst überfällig

Der AfD-Abgeordnete Lars Herrmann nannte die Einstufung der drei nordafrikanische Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten „längst überfällig“. Man müsse sich aber von dem Gedanken lösen, dass mit der Einstufung der Maghreb-Staaten „keine neuen Asylbewerber mehr aus diesen Ländern zu uns kommen oder schneller abgeschoben werden können“.

Dieser Effekt werde „hier nicht eintreten“, fügte Herrmann hinzu und beklagte eine „inflationäre Erteilung von Duldung“, das Fehlen effektiver Grenzkontrollen sowie fehlende Abschiebehaftplätze und „defizitäre beziehungsweise nicht vorhandene Rückübernahmeabkommen“.  Dabei begingen algerische, marokkanische und tunesische Staatsangehörige „14 Prozent der Straftaten von Zuwanderern, obwohl diese gerade einmal 2,4 Prozent der Asylbewerber ausmachen“.

Gravierende Menschenrechtsverletzungen

Ulla Jelpke (Die Linke) wetterte gegen eine Einstufung der drei Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsstaaten. In jedem dieser Länder gebe es „derart gravierende Menschenrechtsverletzungen, dass diese Einstufung als sichere Herkunftsstaaten einfach nur ein einziger Hohn ist“, sagte sie. Dieses Vorhaben der FDP wie der Regierungskoalition sei „ein Angriff auf den humanitären Schutzgedanken des Asylrechts“.

Als „noch unverantwortlicher“ bewertete Jelpke den Antrag der AfD-Fraktion. Die AfD wolle Flüchtlinge nach Syrien zurückschicken, „wo  immer noch täglich Bomben fallen“, so die wahrheitswidrige Behauptung Jelpkes.

AfD-Antrag zu Rückkehrabkommen mit Syrien abgelehnt

Ebenfalls wurde großer Mehrheit ein Antrag der AfD-Fraktion (19/48) zu einem Rückkehrabkommen für Syrer abgelehnt. Der Antrag fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Im AfD-Antrag wurde gefordert, dass die Bundesregierung mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über ein Rückkehrabkommen für jene Syrer eintreten solle, die als Schutzsuchende in Deutschland aufgenommen worden sind.

Dieses Abkommen sollte sicherstellen, dass Rückkehrer „unbeschadet wieder nach Syrien einreisen können und in die Gebiete aufgenommen werden, die befriedet sind“ und dass ihre humanitäre Versorgung sichergestellt ist, hieß es in der AfD-Vorlage. (SB)

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