Koblenz – Der 24-jährige syrische Terrorhelfer Hussein K, der sich wegen Mitgliedschaft in der salafistischen Organisation Ahrar al-Sham vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten muss und auch nach seiner Flucht nach Deutschland weiterhin Terrorpropaganda gemacht hat, soll nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die AfD Rheinland-Pfalz ist über diesen „Kuschelkurs“ in Sachen islamistischer Kriegsverbrechen entsetzt.
Sie haben im einst blühenden Syrien eine Trümmerwüste hinterlassen und aus dem relativ säkularen, multikulturellen Vielvölkerstaat ein Schlachthaus gemacht: Die Kriegsverbrecher des IS und andere salafistische Terrororganisationen. Eine von ihnen ist die Organisation Ahrar al-Sham, die in Syrien nach den Grundsätzen der Scharia mit Mord und Totschlag einen islamistischen Staat errichten wollte. Einer ihrer Terrorhelfer, der 24-jährige Syrer Hussein A., steht laut einem Bericht der Rheinzeitung als Angeklagter vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Er soll nicht nur in Syrien mit einer Kalaschnikow bewaffnet in Kämpfe verwickelt gewesen sein, sondern auch als durchgewunkener „Flüchtling“ ab 2015 seine Ideologie des Hasses gegen westliche Werte und gegen die Kurden im Zufluchtsland Deutschland verbreitet haben. Unter anderem lastet ihm die Generalanwaltschaft an, dass er den Anschlag auf die Satirezeitung „Charlie Hebdo“ (elf Tote) verherrlicht habe. Auch soll er mit der Tötung von Kurden geprahlt haben. Zwar ist Oberstaatsanwalt Christoph do Paço Quesado von der schweren Schuld überzeugt, fordert aber dennoch eine „Jugendstrafe“. Sie fällt mit drei Jahren und sechs Monaten relativ milde aus. Ein Signal auch an die IS-Rückkehrer, dass ihnen in Deutschland wohl kaum ein schmerzhafter Prozess gemacht werden wird.
Wie im Täterschutzland üblich, wurden zu Gunsten des Angeklagten sein damals noch junges Alter von immerhin 18 Jahren, seine traumatische Kindheit und eine angebliche Folter durch syrische Sicherheitskräfte angerechnet, die zu einer „Reifeverzögerung“ geführt hätten.
Der zuletzt im Saarland lebende Islamist hatte sich im Mai 2014 zur medizinischen Behandlung zunächst in die Türkei und dann im Augst 2015 dank Merkels Lockruf über die Balkanroute nach Deutschland abgesetzt.
Uwe Junge: Strafrecht ist Herausforderungen nicht gewachsen
Hierzu Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Dieser Fall zeigt erneut, dass unser Strafrecht den Herausforderungen einer Masseneinwanderung kulturfremder Personen nur schwer gewachsen ist. Die Ermessensspielräume im Jugendstrafrecht sollen Heranwachsenden, die in unserem gesellschaftlichen Wertesystem verwurzelt sind, bei der Resozialisierung helfen. Im Rahmen eines Einzelfalls mit einem Kapitalverbrecher auf Kuschelkurs zu gehen, wirkt jedoch fragwürdig und ist gegenüber ideologisch verblendeten Terroristen völlig unangemessen. Dem langjährigen Mitglied einer terroristischen Bande, einem offensichtlich uneinsichtigen Fanatiker mit Waffentraining, bei seinen Handlungen eine Reifeverzögerung zu unterstellen, kann eine fatale Signalwirkung haben. Fanatische Terroristen verdienen keine Schmusejustiz, sondern die volle und unnachsichtige Härte des Rechtsstaats!“ (KL)
@jouwatch



