Sonntag, April 28, 2024
StartRechtGesetzgebungKein Schickimicki-Auto! Gericht entscheidet für Hartz-IV-Empfänger

Kein Schickimicki-Auto! Gericht entscheidet für Hartz-IV-Empfänger

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat beschlossen, dass eine auf Hartz IV angewiesene Familie kein teures Auto besitzen darf. Das schreibt die „Bild“-Zeitung. Das absurde an dem Urteil ist aber, dass sie zwei gebrauchte Fahrzeuge haben dürfen, die mehr als ihr gemeinsames Auto kosten.

Ein Ehepaar aus Wolfsburg hat demnach Hartz IV beantragt. Es besaß ein Auto im Wert von 11 000 Euro. Erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher dürfen aber nur einen bis zu 7500 Euro teuren Wagen besitzen, als Paar jedoch zwei Autos im Wert von insgesamt 15 000 Euro.

Ihr gemeinsam genutzter Wagen sei demzufolge viel günstiger, deswegen habe das Paar geklagt. 

Doch das Gericht entschied, dass bei dem Fall vor dem Gesetz nur der Wert eines einzelnen Autos und keine abstrakten Freibeträge zählen würden. Die Mobilität des Menschen solle geschützt werden, nicht sein Vermögen. Wenn die Familie nur einen teureren Wagen besitze, müsse sie den über 7500 Euro hinausgehenden Wert erst für den Lebensunterhalt verwenden, ehe Hartz IV gezahlt werde, so die Zeitung.

Quelle: https://de.sputniknews.com/gesellschaft/

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