Freitag, April 26, 2024
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Keine Info selbst für Bundestagsmitglieder: Gysi und Neu verdächtigen Bundesregierung bei Nawalny

Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag hatten Anfang Dezember Fragen zum Umgang Deutschlands mit den Rechtshilfeersuchen Russlands zur versuchten Vergiftung von Alexej Nawalny in Russland an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung habe aber „im Wesentlichen nicht geantwortet“, kritisieren nun die Abgeordneten.Stattdessen habe die Bundesregierung ihnen ausdrücklich deutlich gemacht, dass die Wahrung der Staatsgeheimnisse wichtiger sei als die Informationspflicht gegenüber Bundestagsabgeordneten. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den konkret berechtigten Geheimhaltungsinteressen bezüglich eines laufenden Rechtshilfeersuchens zurück“, steht in der Tat in der Antwort der Bundesregierung vom 6. Januar geschrieben.Die Abgeordneten Gregor Gysi und Alexander Neu geben sich nicht mit der Antwort zufrieden.

„Damit setzt sich die Bundesregierung einem Verdacht aus. Russische Staatsgeheimnisse hat sie nicht zu hüten, nur deutsche. Welche Staatsgeheimnisse Deutschlands gibt es in Bezug auf den Umgang der Bundesregierung mit den Rechtshilfeersuchen Russlands?“, kritisieren sie am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung, die SNA vorliegt.Der Umgang sei auch unverständlich, weil mit der Stattgabe der Rechtshilfeersuchen der Druck zur Aufklärung in Russland erhöht werden könnte. Gysi und Neu weiter:

„Das bisherige Schweigen zu den Rechtshilfeersuchen und die Nichtbeantwortung der Fragen durch die Bundesregierung ist weder rechtsstaatlich noch demokratisch. Die Bundesregierung leistet allen – egal wie sie zu den Vorfällen stehen – damit einen schlechten Dienst.“Ursprünglich wollten die Abgeordneten von der Bundesregierung etwa wissen, was die Bundesregierung bisher getan habe, um die russischen Behörden dabei zu unterstützen, die Vergiftung von Alexej Nawalny bis ins letzte aufzuklären. Die Bundesregierung bestätigte zwar darauf, dass die Russische Föderation im Fall Nawalny insgesamt vier Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet habe, wollte sich aber nicht im Einzelnen zu laufenden Rechtshilfeersuchen äußern.

Nawalny nach Fahndung in Moskau festgenommenDer Kreml-Kritiker Alexej Nawalny war am Sonntag nach einer ärztlichen Behandlung und einem mehrmonatigen Aufenthalt in Deutschland nach Russland zurückgekehrt. Direkt im Flughafen wurde er dann festgenommen. Die russische Strafvollzugsbehörde erklärte die Festnahme damit, dass Nawalny in zwei Fällen wegen Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro zu jeweils fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden sei und im Dezember zur Fahndung ausgeschrieben, weil er während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe. Bis zur Entscheidung des Gerichts bleibt er in Untersuchungshaft – vorerst für 30 Tage.

Mehrere westliche Top-Politiker, darunter Bundesaußenminister Heiko Maas, haben bereits die sofortige Freilassung von Nawalny gefordert. Auch Gysi äußerte sich kritisch. „Ich finde es völlig daneben, dass Nawalny unmittelbar nach seiner Rückkehr zu 30 Tagen Haft wegen Verletzung von Meldeverpflichtungen verurteilt wurde“, schrieb er auf Facebook. „Auch wenn Nawalny die politische Struktur in Russland schwer angreift, darf man einen Menschen nach einem Mordversuch in Russland und seiner Genesung in Deutschland so nicht bei der Ankunft behandeln. Ich hoffe, dass das Gericht von dem Widerruf der Bewährung absieht <..>.“

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