Freitag, April 26, 2024
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Kinderrechte im Grundgesetz: Seehofer lehnt Lambrecht-Entwurf ab

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz abgelehnt. Die Entscheidung begründete er im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Samstag. 

Zwar wäre eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wünschenswert, sagte Seehofer. Aber den Entwurf Lambrechts finde er „ein bisschen zu detailliert und zu weitgehend”. Er beteuerte allerdings, dass er als CSU-Vorsitzender dafür gesorgt habe, dass die Festschreibung der Kinderrechte in der Verfassung Teil des Koalitionsvertrags sei.

Nach Informationen des RND hat nicht nur das Innenministerium Widerspruch eingelegt, sondern auch das Kanzleramt sowie fast alle unionsgeführten Ministerien. Das Thema solle nun beim Koalitionsausschuss am 8. März beraten werden.
Konkret plant Lambrecht eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist.

Dort soll folgender neuer Absatz 1a eingefügt werden:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.”
Kinderschutzorganisationen fordern seit Jahren, dass die Kinderrechte explizit ins Grundgesetz geschrieben werden und verweisen dabei darauf, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nur unzureichend umgesetzt seien. Union und SPD hatten die Verfassungsänderung im Koalitionsvertrag vereinbart. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

msch/ae/dpa

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