Freitag, März 29, 2024
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Kopftuch als Hindernis in NRW: Muslimin darf kein Praktikum in Krankenhaus machen

Eine junge Frau wollte im Marien Hospital in Herne (Nordrhein-Westfalen) ein fünftägiges Praktikum absolvieren – doch das blieb ihr verwehrt, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegte. Darüber hat die „WAZ“ berichtet.

Die 20-Jährige zeigte sich darüber erschüttert, dass sie im Jahr 2020 wegen „eines Stück Stoffs“ daran gehindert werde, in einem deutschen Krankenhaus ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Ihr zufolge ist das, was ihr widerfahren ist, „skandalös“.

Direkt bei der Begrüßung im Marien Hospital habe man ihr mitgeteilt, dass sie ihr Praktikum nicht antreten dürfe, wenn sie das Kopftuch nicht ablege. Daraufhin sei sie nach Hause gegangen. „Das ist sowohl moralisch als auch menschlich äußerst verwerflich“, sagte die 20-Jährige, die an der Bochumer Hochschule für Gesundheit studiert.

Zu dem Vorfall hat der Geschäftsführer der St. Elisabeth-Gruppe, zu der das Marien Hospital in Herne gehört, bereits Stellung genommen. Ihm zufolge ist das Tragen von Kopftüchern in den Krankenhäusern der St. Elisabeth-Gruppe nicht erlaubt.

Von den Mitarbeitern des Hospitals erwarte man Unvoreingenommenheit und Zuwendung im Kontakt mit den Patienten.

„Entsprechend erwarten wir von unseren Mitarbeitern ein neutrales Erscheinungsbild am Arbeitsplatz, an dem die Behandlung der Patienten im Fokus steht“, erklärte der Geschäftsführer auf Anfrage der WAZ.

Dem Bericht zufolge soll das Tragen von Kopftüchern auch an anderen Krankenhäusern verboten sein, auch wenn Mitarbeiter muslimischen Glaubens grundsätzlich sehr begrüßt würden.

Kopftuch-Debatte

In Deutschland steht das Thema „Kopftuchverbot“ immer wieder zur Debatte. Im November vergangenen Jahres sprach sich eine Antragskommission beim CDU-Parteitag in Leipzig dafür aus, das Tragen von Kopftüchern in Grundschulen und Kitas zu verbieten.

„Das Tragen des Kopftuchs macht aus den kleinen Kindern schon erkennbar Außenseiter, etwa auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof. Dies wollen wir in jedem Fall verhindern“, argumentierte die Antragskommission in ihrer Beschlussempfehlung.

Alle Maßnahmen, die Mädchen davor zu schützen – vom Elterngespräch bis zum Kopftuch-Verbot – kämen dafür in Frage. Die Frage sei, ob das Tragen eines Kopftuchs per Gesetz verboten werden könnte.

Bereits 2017 ging der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages dieser Frage nach und befand ein Kopftuchverbot als verfassungsrechtlich „wohl nicht zulässig“ – mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu kopftuchtragenden Lehrerinnen.

mka/gs

Quelle!:

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