Montag, April 29, 2024
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Kreuzberger Raser-Prozess: Frau und Kind lebensgefährlich verletzt – BGH hebt Urteil auf

Einem Autoraser, der im Jahre 2018 in Berlin auf der Flucht vor der Polizei eine Frau und ihre fünfjährige Tochter lebensgefährlich verletzt hatte, muss erneut der Prozess gemacht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des Mannes wegen versuchten Mordes aufgehoben.

Das Urteil sei lückenhaft und widersprüchlich, heißt es in dem Beschluss der obersten Strafrichter, der am Montag veröffentlicht wurde. (Az. 4 StR 96/19)

„Flucht um jeden Preis“

Das Berliner Landgericht hatte den damals 34 Jahre alten Fahrer im September 2018 zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt und von einer „Flucht um jeden Preis“ gesprochen. Nach den Feststellungen der Richter war der aus Serbien stammende Mann morgens stark angetrunken. Er hatte weder Aufenthaltserlaubnis noch Führerschein und war mit gestohlenen Baumaschinen im Kofferraum unterwegs, als ihn zwei Polizeibeamte kontrollieren wollten. 

Im Stadtteil Kreuzberg sei er durch eine Tempo-30-Zone und über eine rote Ampel gerast. Dort erfasste er die Fußgängerin mit dem Mädchen, als sie zum Kindergarten gingen.

Das Landgericht war davon ausgegangen, dass der Fahrer schon von weitem sehen konnte, dass Fußgänger die Straße querten. Das ist BGH zufolge nicht nachvollziehbar belegt. Darüber hinaus bezweifeln die Richter die zeitlichen Abläufe und dass der Mann – wie es im Urteil heißt – tatsächlich mit mindestens 75 Stundenkilometern auf den Fußgängerüberweg zuraste. Die vagen Zeugenangaben reichten nicht als Beleg. Auf was sich der Sachverständige stütze, sei unklar. Die neue Verhandlung soll nun vor einer anderen Strafkammer stattfinden.

ak/sb/dpa

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