Berlin – Und weiter geht es in der Welthauptstadt von Toleranz-und-Vielfalt. Berlin erhält als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Das wurde am Dienstag durch den rot-rot-grüne Senat bestätigt und beschlossen. „Betroffene“ können durch das neue Gesetz gegen Benachteiligung in Schulen und Behörden vorgehen. Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe winken zudem. Der ebenso grüne wie schwule Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) setzt mal wieder „Zeichen“.
„Damit setzen wir ein richtiges und wichtiges Zeichen gegen Diskriminierung“, sagte Behrendt. Ziel sei, den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern und Chancengleichheit herzustellen. „Berlin schafft ein Diskriminierungsverbot im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handels und macht eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zum Leitprinzip der Berliner Verwaltung“, schwubbelt Dirk Behrendt, grüner Justizsenator, gegenüber der Berliner Zeitung. Er hofft zudem, dass sich auch andere Bundesländer an diesem Gesetz ein Beispiel nehmen.
Die Liste jener, die das neue Gesetz vor Diskriminierung schützen soll, ist lang. Jeder, der sich aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer chronischen Erkrankung, des Alters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status irgendwie benachteiligt fühlt habe jetzt ein Instrument, um gegen Polizei, Behörden oder Schulen vorzugehen. Es gilt in der Berliner Verwaltung, für landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie für Gerichte oder die Staatsanwaltschaft, heißt es dazu in der Berliner Zeitung weiter.
Entschädigungszahlungen im vierstelligen Bereich winken
Das neue Gesetz würde im Vergleich zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das sich nur auf die Erwerbstätigkeit und den Privatrechtsverkehr, beschränke nun auch ein entsprechender Schutz bei Sicherheitsbehörden oder dem staatliche Bildungswesen bieten, freut sich der grüne Behrendt.
„Für die Bürger bedeutet das, dass sie durch das Gesetz auch Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigung – das sogenannte Schmerzensgeld – bekommen. Das läge durchaus schon mal im vierstelligen Bereich“, erklärt der mehr als erfolglose grüne Justizsenator weiter. Denn dazu genüg es, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, die das Vorliegen eines Verstoßes wahrscheinlich machen“. „Racial Profiling“, also das „Agieren von Polizei oder Sicherheitsbehörden“ nach Stereotypen und äußerlichen Merkmalen, gehöre zum Beispiel dazu. Oder wenn Genehmigungen bei dem einen erteilt wurden und bei einem anderen nicht.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es jedoch zuerst vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden (SB)
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