Berlin/Köln – Viele muslimische Frauen müssen sterben, wenn sie ihr Kopftuch ablegen und einen freien westlichen Lebensstil wählen. Andere wandern – wie im Iran – in den Knast oder fliehen unter Lebensgefahr aus Ländern in denen Kopftuchzwang herrscht. Das alles hindert das offenbar aus linken dekadenten Gutmensch-Eliten bestehende „Institut für Menschenrechte“ nicht daran, gegen Kopftuchverbote an Schulen Sturm zu laufen und sie als „Menschenrechtsverletzung“ zu geißeln. Für ihre Forderung finden die mutmaßlichen Bewunderer des fundamentalistischen politischen Islams sogar Rückendeckung bei der gleichfalls vor den Islamisten im Staub kriechenden katholischen Kirche. „Schule muss Ort religiöser Toleranz sein“ textet das Domradio und verbreitet im Jubelton, die Pressemeldung des hauptsächlich aus weiblichen Angestellten bestehenden Institutes.
„Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus. Die Direktorin spricht von Unverhältnismäßigkeit. Die Religionsfreiheit müsse respektiert werden“, schreibt die katholische Medienplattform Domradio und hält sich dann weitgehend an den nachfolgenden Text des in Berlin ansässigen Institutes, das kurioser Weise im gleichen Jahr aus der Taufe gehoben wurde, als die islamischen Massenmörder in die Zwillingstürme des World-Trade-Center kachelten und über 3000 ungläubige Nichtkopftuchträger in den Tod rissen. Heute 2019 sehen die Mitarbeiterinnen der orientierungslosen Generation Y und Z im Kopftuch, dem sichtbaren Zeichen des fundamentalistischen Islams, vor allem ein Zeichen für „Religionsfreiheit“.
Hier die Pressemeldung, der ganz im Bann einer patriarchalischen Männergesellschaft stehenden Frauen:
„Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus. „Pauschale Kopftuchverbote für Schülerinnen wären unverhältnismäßig und würden die religionsverfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen“.
„Kinder genießen Religionsfreiheit und der Staat hat daher grundsätzlich zu respektieren, wenn ein Kind auch in der Schule die Gebote seiner Religion einhalten will. Keineswegs darf der Gesetzgeber unterstellen, dass alle muslimischen Mädchen ein Kopftuch nur deshalb tragen, weil sie dazu von ihren Eltern gezwungen würden“, so Rudolf weiter.
„Im Konfliktfall gebieten die Menschenrechte, alle geeigneten Mittel auszuschöpfen, etwa Gespräche der Lehrkräfte mit Kindern und eventuell ihren Eltern sowie pädagogische Mittel und Methoden, die Mädchen stärken, und religiöse Toleranz fördern. Die Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein. Dazu ist Deutschland auch durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet“, so Rudolf.
Nur in den Einzelfällen, in denen es belastbare Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein Mädchen von seinem familiären Umfeld dazu gezwungen werde, ein Kopftuch zu tragen, könne ein Verbot in Betracht kommen. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass der Staat eine gesetzliche Grundlage für einen Eingriff im Einzelfall schafft, alle milderen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft worden sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng eingehalten wird. „Verbote sind im Einzelfall nur als letztes Mittel denkbar“, erklärt die Institutsdirektorin.“
Nun kuschen Menschenrechtlerinnen schon vor Islamisten
Unter dem Text steht der Name der Pressesprecherin „Bettina Hildebrand“, die sicherlich unter den im Impressum auf der Seite des Instituts angegebenen Kontaktdaten zu erreichen ist und weitere Auskünfte über ihr Weltbild und Verständnis von Menschenrechten, insbesondere „Frauenrechte im Islam“ inklusive Scharia, geben wird. (KL)
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