Freitag, März 29, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturLondon entzieht IS-Bräuten Staatsbürgerschaft – Medien

London entzieht IS-Bräuten Staatsbürgerschaft – Medien

Die britische Regierung hat zwei weiteren Frauen von IS*-Kämpfern die britische Staatsbürgerschaft entzogen, wie die Zeitung „The Sunday Times” mitteilt.

Demnach sind die Schwestern Reema und Zara Iqbal mit ihren insgesamt fünf Söhnen unter acht Jahren in kurdischer Gefangenschaft in Syrien. Sie seien 30 und 28 Jahre alt und hätten „in eine Terrorzelle hineingeheiratet, die mit der Ermordung westlicher Geiseln verbunden” sei.

Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) steht die britische Regierung derzeit in der Kritik, weil sie der Islamistin Shamima Begum die Staatsbürgerschaft entzogen hat. Diese hatte sich schon als 15-Jährige ebenfalls dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen und in Syrien einen niederländischen IS-Kämpfer geheiratet. Sie befindet sich nun in einem Flüchtlingslager in Nordostsyrien und will nach England zurück. Am Samstag wurde bekannt, dass ihr Mitte Februar geborener Sohn gestorben ist. Zwei weitere Kinder hatte sie bereits verloren. Begums Mann soll in einem kurdischen Gefangenenlager in Syrien sein.

Zuvor war berichtet worden, dass die Österreicherinnen Samra K. und Sabina S., die sich 2014 als 14- bzw. 15-Jährige der Terror-Miliz IS* angeschlossen hatten, am Leben seien und zurück nach Wien zurückkehren wollten. Entgegen den Aussagen einer britischen IS-Frau dürften sowohl Samra als auch Sabina noch leben, schrieb das Portal oe24.at. Beide Frauen, die mittlerweile volljährig seien, hätten inzwischen Kinder mit ihren Terroristen-Männern. „Beide dürften derzeit nahe Idlib an der syrisch-kurdischen Grenze in einem Lager sein und samt Kindern zurück nach Wien wollen”, hieß es.

Am 4. März teilte oe24.at mit, dass Sabinas Mutter bereits gegen die Republik geklagt hatte. Sie begreife bis heute nicht, wie ihre damals erst 15 Jahre alte Tochter ausreisen habe können. Die Grenzpolizisten hätten Sabina aufhalten und zurückschicken müssen. Ihr Anwalt pflichtete Sabinas Mutter bei. Seiner Einschätzung nach hätten die Beamten feststellen müssen, ob die beiden Mädchen „nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten das Land verlassen” hätten.

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