Samstag, Mai 4, 2024
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Mädchen mit 15 Meter Klebeband erstickt – Kein Kuschelurteil für Kinderschänder

Gießen – In diesem Fall gab es keinen Migrationsbonus – der Täter ist Deutscher – noch wurden wie sonst üblich Indizien als „Mangel an Beweisen“ gewertet.  19 Jahre nach der Verschleppung und Ermordung der damals acht Jahre alten Johanna Bohnacker aus Ranstadt-Bobenhausen (Wetterau) hat die Schwurgerichtskammer des Gießener Landgerichts heute ein angemessenes Urteil gefällt: Rick J. muss wegen Mordes für eine lebenslange Haftstrafe ins Gefängnis. Wie die hessenschau berichtet haben die Richter darüber hinaus auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Damit folgten sie auch in diesem Punkt der Staatsanwaltschaft. Verurteilt wurde J. auch wegen versuchter sexueller Nötigung und des Besitzes von Kinderpornos.

„Rick J. hatte die Entführung des Mädchens zu Beginn des Prozesses eingeräumt, aber einen Missbrauch und den Mord bestritten. Den Tod des Kindes stellte er als Unfall dar,“ berichtet die hessenschau weiter. Eine Version, die ihm nur sein Anwalt abnahm, der auf Totschlag plädierte und in Revision gehen will.

Die Richterin dagegen nannte im Prozess die Aussagen des Angeklagten „grauenhaft, dreist und entsetzlich“ Ihrer Meinung nach handelt es sich bei Aussage um „eine große Lüge, oder, wie Juristen sagen: eine Schutzbehauptung“.

Fakt ist, dass Johanna durch Ersticken starb, weil Rick J. ihren Kopf mit 15 Meter Klebeband 29 Mal umwickelt hat, „alleine aus sexuellen Motiven“ wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Der Anwalt sieht nach der Beweisaufnahme keineswegs eine vorsätzliche Tat als nachgewiesen. Sein Statement: „Wir haben im Grunde genommen nur Knochen gefunden.“ Demnach hätte man nicht objektiv beweisen können, woran das Mädchen gestorben ist.

Eine zornige und traurige Mutter als Anklägerin

Anders als in Prozessen sonst üblich – zum Beispiel in Kandel, wo die Eltern von Mia das Urteil ganz den Kuschelrichtern überließen – ist die Mutter der Ermordeten Gabriele Bonacker, als Anklägerin in den Prozess gegangen. Ihr Vorteil: Sie ist selbst Juristin. Ihre Worte sind auch ein Seitenhieb gegen die heutige Justiz. So sagte sie laut einem Artikel des Spiegels Anfang November unmittelbar zum Täter und Anwalt: „“Das Strafverfahren ist die Bühne des Täters und nicht die des Opfers.“ Dann forderte sie für den Mörder ihrer Tochter die volle Härte des Gesetzes: Johanna sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Eine Erkenntnis, die den Schmerz der Familie nicht lindern wird. „Ein so sinnloser Tod – dafür soll ihr Mörder durch eine lebenslange Strafe sein restliches Leben büßen.“

Ein Einsatz für Gerechtigkeit, der sich, wie das Urteil zeigte, gelohnt hat. Hoffentlich hat das für andere Prozesse Signalwirkung.  (KL)

@jouwatch

Quelle!:

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