Dienstag, April 23, 2024
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Mangelnder Opferschutz und Sensationsgier – „Bild“ kassiert fünf Rügen des Deutschen Presserats

Vierteljährlich kommt der Presserat zusammen, um Beschwerden von Lesern zu prüfen und gegebenenfalls Rügen auszusprechen. Am Donnerstag hat er sechs Rügen ausgesprochen, fünf davon gingen an den in Sachen Verstöße gegen den Pressekodex uneinholbaren Spitzenreiter „Bild“.

Dieses Mal hatten „Bild“ und „Bild.de“ vor allem den Opferschutz missachtet und sich dadurch gleich mehrere Rügen eingehandelt. So geschehen in der Berichterstattung über einen schweren Autounfall in Südtirol, bei dem zwei Todesopfer identifizierbar auf Fotos gezeigt und persönliche Details zu deren Lebensumständen veröffentlicht wurden, ohne dass eine Einwilligung der Angehörigen vorlag. Dies verstößt gegen die Richtlinie 8.2, wonach Opfer besonders geschützt werden. Zum gleichen Urteil gelangte der Presserat bei der Berichterstattung auf „Bild.de“ zum Absturz einer ukrainischen Boeing im Iran sowie bei einem Bericht der „Bild“ über einen städtischen Rundfunkgebühren-Eintreiber, der bei der Ausübung seiner Tätigkeit erstochen worden ist.

Darüber hinaus wurde das Boulevardblatt in zwei Fällen wegen unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt gerügt. In einem der Fälle waren es Fotos eines Mannes, der mit erhobener Axt seine Frau erschlägt. Im anderen Fall wurde ein Video veröffentlicht, das einen Mann zeigt, wie er auf ein schwer verletztes Känguru einprügelt.

Außer der „Bild“ hat nur ein Medium eine Rüge kassiert. Die „Volksstimme“ wurde für einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex gerügt, da sie gefundenes Geld in einer Überschrift als „Finderlohn“ bezeichnet hat. Im Artikel ging es um eine Frau, die ein Bündel Gelscheine gefunden hatte, und nach kurzer Überlegung, es zurückzugeben, beschlossen hatte, die 125 Euro als „Finderlohn“ zu behalten. Nach Ansicht des Presserats ist die Veröffentlichung und das darin geschilderte Verhalten geeignet, das Ansehen der Presse zu beschädigen, da eine strafbare Handlung – die Unterschlagung einer Fundsache – als Kavaliersdelikt dargestellt wird.

In seiner Pressemitteilung führt der Presserat zudem zwei Fälle auf, bei denen es zwar zahlreiche Beschwerden gegeben hatte, jedoch kein Verstoß gegen den Pressekodex vorlag. In beiden Fällen war es der „Spiegel“ mit seiner Berichterstattung zur Corona-Pandemie, in beiden Fällen wurde der Vorwurf der Diskriminierung von Chinesen erhoben. Nach Ansicht des Presserats war das Print-Cover „Made in China“, das asiatisch aussehende Menschen in Schutzmontur zeigte, nicht automatisch eine Schuldzuweisung an China, wie es die elf Leser empfanden, die sich darüber beschwert hatten. Die Kernaussage sei gewesen, dass das Virus seinen Ursprung in China genommen hatte, somit sei die Sichtweise presseethisch zulässig und nicht diskriminierend.  Im zweiten Fall handelte es sich um einen satirischen Beitrag in der Online-Ausgabe des „Spiegel“. Unter der Überschrift „Praktische Tipps zum Umgang mit der trendigen Atemwegserkrankung“ hätten sich die Autoren im Kern mit gängigen Anti-China-Ressentiments auseinandergesetzt. Der mit den Stilmitteln der Übertreibung und Provokation aufbereitete Text müsse nicht jedem gefallen, sei presseethisch aber zulässig, urteilte der Presserat.

Insgesamt hat der Presserat sechs öffentliche Rügen erteilt, 18 Missbilligungen und 10 Hinweise ausgesprochen. 22 Beschwerden sind als unbegründet eingestuft worden, bei einer begründeten Beschwerde wurde auf eine Maßnahme verzichtet.

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten, die im Pressekodex festgehalten sind. Beschwerden über Veröffentlichungen behandeln die Beschwerdeausschüsse des Presserats. Sie tagen viermal im Jahr und bewerten die Beschwerden auf Basis des Pressekodex. Die Ausschüsse werden vom Plenum gewählt und sind jeweils zur Hälfte mit Verlagsvertretern und Journalisten besetzt. Die Geschäftsstelle organisiert die Arbeit des Presserats und seiner Ausschüsse. Gleichzeitig ist sie Ansprechpartner für Leser, Journalisten und Verleger.

Quelle!:

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