Berlin – Der Bundestag ist schon längst zum Tummelplatz linker Anti-Demokraten verkommen. Das hat man wieder einmal bei den letzten Wahlen zur Bundestagsfizepräsidentin gemerkt, bei der die linken Parteien parlamentarische Gesetze ausgehebelt haben, weil ihnen die AfD nicht passt. Nun soll es aber einen neuen Anlauf geben, der eine Wende verspricht:
Die hessische AfD-Bundestagsabgeordnete Mariana Harder-Kühnel erwartet, in der kommenden Woche nach zwei erfolglosen Anläufen zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt zu werden. Sie habe Gespräche mit führenden Vertretern aller anderen Fraktionen bis auf die der Linkspartei geführt, sagte Harder-Kühnel dem Nachrichtenmagazin Focus. Die Stimmung ihr gegenüber sei „nicht unfreundlich“ gewesen.
Sie rechne deshalb damit, dass viele Abgeordnete, die bisher gegen sie gestimmt hätten, bei ihrem dritten Wahlgang neutral votierten. „Ich brauche gar nicht mehr Ja-Stimmen. Es genügt, wenn sich dieses Mal deutlich mehr Abgeordnete enthalten“, sagte Harder-Kühnel dem Focus.
Den abnehmenden Widerstand gegen ihre Person interpretierte die Politikerin als generelle Normalisierung ihrer Partei. „Irgendwann wird es ganz normal sein, dass wir von der AfD in allen möglichen Gremien sitzen.“ Im vergangenen Jahr war der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser bei der Wahl auf diesen Posten gescheitert. (Quelle: dts)
Die Presseerklärung der AfD ist etwas ausführlicher:
Nachdem Herr Glaser nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt worden war, hat Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble die AfD-Fraktion dazu aufgefordert, „einen konsensfähigen Kandidaten“ zu nominieren.
– Die AfD-Fraktion hat daraufhin mit großer Mehrheit eine laut Medien „politisch und im Ton moderate“ Kandidatin aufgestellt, gegen deren Person keinerlei Bedenken vorgebracht wurden. Auch in allen Hintergrundgesprächen, die zwischenzeitlich mit Spitzenpolitikern anderer Fraktionen stattgefunden haben, wurden keinerlei Vorbehalte gegen Frau Harder-Kühnel geäußert (Lebenslauf im Anhang).
– Frau Harder-Kühnel ist Volljuristin und bereits seit Beginn der Legislaturperiode als Schriftführerin im Sitzungsvorstand neutral tätig. Sie bekennt sich aus tiefer Überzeugung zu unserem Grundgesetz und zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung wird sie das Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben, ausgleichend wirken und zwischen den Fraktionen vermitteln. Dies hat sie bereits in der Pressekonferenz nach ihrer Nominierung betont, in der sie auch zu vielen weiteren Fragen Stellung genommen hat: LINK Pressekonferenz: Youtube: https://youtu.be/sJi7ieudjss Facebook ab Minute 3.40: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=528504617624620&id=151974798719373
– Die bisherige Nichtwahl von Frau Harder-Kühnel wurde von Medien (tagesschau, taz, Süddeutsche, WELT usw. vgl. unten) und Wählern aller Parteien als nicht nachvollziehbar und undemokratisch kritisiert. (Fall Harder-Kühnel kaum noch zu erklären https://www.tagesschau.de/kommentar/afd-bundestagsvize-wahl-101.html) Denn nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht jeder Fraktion, auch der AfD als größter Oppositionsfraktion mit rund 6 Millionen Wählern eine Vertretung durch einen Vizepräsidenten im Präsidium zu.
– Leider sind die anderen Fraktionen auf das mehrfache Angebot von Frau Harder-Kühnel, sich der ganzen Fraktion persönlich vorstellen zu dürfen, nicht eingegangen. Begründung: Wir haben nichts gegen sie als Person, daher macht eine Vorstellung keinen Sinn.
– Frau Harder-Kühnel hat daraufhin selbst die Initiative ergriffen und in den letzten Wochen Gespräche mit Spitzenpolitikern der anderen Fraktionen geführt. Nur die Fraktion die Linke ist auf das Gesprächsangebot nicht eingegangen. Da um Vertraulichkeit gebeten wurde, wird Frau Harder-Kühnel die Namen der einzelnen Gesprächspartner nicht nennen. Sie erklärt aber, dass die Gespräche sehr konstruktiv verlaufen sind. Alle Politiker hätten erneut versichert, dass man weder ihre fachliche Befähigung noch ihre persönliche Integrität in Frage stellt.
- Bevorstehender 3. Wahlgang: ENTHALTUNG ALS LÖSUNG
– Der 3. und entscheidende Wahlgang ist für Donnerstag, den 04.04.2019, beantragt.
– WICHTIG: Im 3. Wahlgang gibt es eine neue Spielregel: Die sog. Kanzlermehrheit ist NICHT mehr erforderlich. Es ist ausreichend, dass mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden; Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Frau Harder-Kühnel benötigt also schlicht und ergreifend weniger Nein-Stimmen als bisher (Ergebnis 2. Wahlgang Mariana Harder-Kühnel: 241 x Ja, 377 x Nein, 41 x Enthaltung / Vergleich Albrecht Glaser hatte im 3. Wahlgang 115 x Ja, 545 x Nein, 26 Enthaltungen).
– Viele Abgeordnete sehen sich in einem Dilemma. Auf der einen Seite stehen sie der AfD kritisch gegenüber. Auf der anderen Seite wissen sie, dass auch der AfD, der größten Oppositionspartei mit ihren 6 Millionen Wählern, ein Sitz im Bundestagspräsidium zusteht. Zudem gibt es eine Kandidatin, gegen deren Wahl sie nichts vorbringen können. Eine Fortführung der undemokratischen Blockadehaltung ist den Bürgern nicht mehr zu vermitteln.
Dieses Dilemma ist für die Abgeordneten, die in den ersten beiden Wahlgängen mit „Nein“ gestimmt haben, allerdings ganz einfach zu lösen.
Entweder dadurch, dass sie im 3. Wahlgang mit ja stimmen, nachdem sie in den ersten beiden Wahlgängen ihre Ablehnung der AfD bereits kundgetan haben. Oder durch eine Enthaltung. Beides wäre ein Kompromiss zwischen ihrer kritischen Haltung gegenüber der AfD einerseits und ihrem Bekenntnis zur Demokratie andererseits.
III. Szenario bei erneuter Nichtwahl
– Wie der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Bernd Baumann, in der vergangenen Woche mitgeteilt hat, ist im Falle einer erneuten Nichtwahl davon auszugehen, dass nacheinander alle AfD-Abgeordneten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten nominiert werden, wobei die Reihenfolge noch unklar ist. In jeder Sitzungswoche fänden dann zeitraubende Wahlen statt.
– Eine solche Eskalation würde bei den Wählern aller Parteien und auch medial auf großes Unverständnis stoßen, das Ansehen des Bundestages nachhaltig beschädigen und das Vertrauen in unsere Demokratie erschüttern. Dies kann und darf in Niemandes Interesse sein. Zumal es eine konsensfähige Kandidatin gibt.
- Häufig vorgebrachtes Argument der anderen Fraktionen:
In der Wahlkabine sei jeder Abgeordnete „frei“. Stimmt nicht: Die Abgeordneten sind nach Art. 38 I 1 GG zwar ihrem Gewissen unterworfen. Nach der Rechtsprechung darf dieser Grundsatz aber nicht dahin missverstanden werden, dass die innere Einstellung und Überzeugung den einzigen Maßstab für das Handeln der Abgeordneten bildet. Selbstverständlich bleiben die Abgeordneten auch hier an Gesetz und Recht, insbesondere an die Verfassung und die Geschäftsordnung gebunden. Deswegen darf ein Kandidat im Interesse des Minderheitenschutzes nur aus Gründen, die in der fachlichen Eignung und Vertrauenswürdigkeit des Kandidaten selbst liegen, nicht aber wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fraktion abgelehnt werden. Dies hat z.B. der sächsische VerfGH in seinem Urteil vom 26.01.1996, Az.: VF.15-I-95 festgestellt, bei dem es um die Ablehnung von Kandidaten der PDS ging, die – wie vorliegend – nicht aus Gründen in der Person des Kandidaten, sondern allein wegen seiner Zugehörigkeit zu der Fraktion der PDS erfolgte.
Rechtliche Probleme stellen sich zudem bei der Frage, ob das nicht vollständig besetzte Bundestagspräsidium überhaupt rechtssicher Entscheidungen wie die Einstellung von Bundestagsbeamten treffen kann.
EXEMPLARISCHE STELLUNGNAHMEN AUS DER PRESSE:
- WELT VOM 20.03.2019: DIE AfD NÄHERT SICH DER BUNDESTAGSSPITZE
„Die AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel hat gute Chancen, beim dritten Anlauf zur Vizepräsidentin des Bundestags gewählt zu werden. Dass die anderen Fraktionen sich dem nicht mehr versperren, hat mehrere Gründe….
In Gesprächen mit Vertretern anderer Fraktionen habe es „nicht den geringsten Punkt der Kritik an der Person von Harder-Kühnel“ gegeben, sagte der Parlamentarische AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann….
Am 5. April könnte es mehr Enthaltungen geben. Denn dann kommt es nur auf eine Mehrheit der Jastimmen an, und das ermöglicht Sozialdemokraten oder Grünen, durch Enthaltung der AfD das Amt zukommen zu lassen, ohne für deren Kandidatin stimmen zu müssen….
Sollte sie aber wieder nicht gewählt werden, will die AfD-Fraktion gegen ihren Ausschluss vom Bundestagspräsidium klagen. Zudem kündigte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Baumann das Nominieren immer neuer Kandidaten an: „Wenn Frau Harder-Kühnel nicht gewählt wird, dann werden wir durchwählen, an jedem Tag, mit unterschiedlichen Kandidaten.“
Das wäre dann ein Exzess des Spiels von tatsächlicher oder angeblicher Ausgrenzung. Das Interesse an diesem Spiel aber schwindet auf allen Seiten.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article190601629/Mariana-Harder-Kuehnel-AfD-naehert-sich-Bundestagsspitze.html?wtrid - Stellungahmen der Presse nach den gescheiterten Wahlgängen
- TAGESSCHAU: Fall Harder-Kühnel kaum noch zu erklären
„Die AfD ist in demokratischen Wahlen vom Wähler ins Parlament gehoben worden. Sie hat ein Mandat der Bevölkerung. Und damit Anspruch auf den Posten. Dass nun – nach Albrecht Glaser – auch Mariana Iris Harder-Kühnel zumindest bisher nicht in das Amt gewählt wurde, ist nicht nachvollziehbar und kaum noch zu erklären.“
https://www.tagesschau.de/kommentar/afd-bundestagsvize-wahl-101.html - SÜDDEUTSCHE ZEITUNG:
„So war es ein Fehler, dass die anderen Parteien jetzt die AfD-Kandidatin für das Amt als Bundestagsvizepräsidentin Mariana Harder-Kühnel scheitern ließen – eine Bewerberin, gegen die sie keine Einwände vorbrachten. Mit der Ablehnung demonstrierten sie fehlenden Respekt für demokratische Regeln, die auch für die AfD und ihre Wähler gelten müssen.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-afd-merz-kramp-karrenbauer-spahn-1.4235828 - TAZ:
„Schließlich steht der Vizeposten laut Geschäftsordnung eindeutig jeder Fraktion zu. Wer die demokratischen Spielregeln bricht, um andere Parteien zu benachteiligen, wirkt nicht aufrecht, sondern trotzig.“
http://www.taz.de/!5554898/ - SAARBRÜCKER ZEITUNG: EIN ÜBERFLÜSSIGES SPIELCHEN
„Es ist eine glasklare Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages: Jede Fraktion stellt einen Vizepräsidenten im Bundestag. Punkt. Also auch die oppositionelle AfD. Dass die Mehrheit im Hohen Haus dagegen seit der Bundestagswahl 2017 fortwährend verstößt, ist inzwischen keine Petitesse mehr […].“
@jouwatch



