Montag, April 29, 2024
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Maskenpflicht im Nahverkehr – Probleme bei Kontrollen?

Ab Montag wird deutschlandweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gelten. Doch die Frage ist: Was droht bei einem Verstoß? Und wer soll die Regelungen im ÖPNV kontrollieren? Die Berliner Verkehrsbetriebe sagen schon jetzt: „Wir sind dafür nicht zuständig“. Die Behörden haben dagegen schon jetzt mit Personalmangel zu kämpfen.

Es muss keine FFP3-Maske sein, es reichen auch Mund-Nasen-Schutz oder ein einfacher Schal: Ab dem kommenden Montag wird deutschlandweit eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen eingeführt. Einzig das Bundesland Bremen hat noch keine entsprechende Regelung getroffen, das wird sich laut Regierungspolitikern aber wohl in den kommenden Tagen ändern.

Eine enorme Herausforderung

Rund zwölf Milliarden Fahrgäste konnte der öffentliche Personennahverkehr in Deutschland in den vergangenen Jahren verzeichnen. Dabei fuhr jeder Gast im Schnitt knapp zehn Kilometer. Doch in Corona-Zeiten wird es nun eine grundlegende Änderung geben: Um die Verbreitung des COVID-19-Virus zu verlangsamen, soll jeder Fahrgast verpflichtet werden, Mund und Nase zu schützen. Das stellt Verkehrsbetriebe und Sicherheitskräfte vor eine enorme Herausforderung.

Wer darf kontrollieren?

Auf Sputnik-Nachfrage erklärten die Berliner Verkehrsbetriebe, dass sie bereits jetzt mit Laufbändern und Plakaten, sowie in den sozialen Medien auf die neue Verordnung hinweisen. Doch damit sei der Wirkungsbereich der BVG auch bereits ausgeschöpft, denn Kontrollen dürfen die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe nicht:

„Bei der neuen Maßnahme handelt es sich um eine gesetzliche Verordnung und diese können nur von Ordnungskräften kontrolliert werden, also von Polizei oder Ordnungsamt.“

Den BVG-Kontrolleuren bliebe damit nur der große Appell an die Fahrgäste, einen Schutz zu tragen. Einen Zug- oder Busverweis können sie jedoch nicht aussprechen.

Vorsorge statt Nachsicht

Die Maskenpflicht wird übrigens ausschließlich in den Beförderungsmitteln gelten, auf Bahnsteigen oder an Bushaltestellen werde die Regelung nicht gelten, da die Fahrgäste laut BVG dort einen besserten Abstand zueinander halten können. Die Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe selbst werden laut einer Sprecherin mit ausreichend Schutzausrüstung ausgestattet. Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe seien ausreichend auf Lager, da sich die Verkehrsbetriebe ohnehin jedes Jahr aufgrund der Grippewelle mit ausreichend Schutzmaterialien eindecken würden.

​Demnach müsste die Maskenpflicht im ÖPNV also von den staatlichen Ordnungshütern kontrolliert werden. Das wird sich zumindest für die Polizei als schwierig erweisen: In Berlin sind aktuell bei einer Einwohnerzahl von rund 3,8 Millionen täglich nur rund 250 Beamte im Einsatz, um speziell die Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu kontrollieren. Dabei geht es hauptsächlich um Kontrollen des Einzelhandels, sowie in Parks und öffentlichen Plätzen. Sollte nun der Nahverkehr als Einsatzbereich hinzukommen, wäre dies personell kaum umzusetzen. Auf Sputnik-Nachfrage erklärte die Berliner Polizei, man sei in den entsprechenden Planungen noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen.

Es kann teuer werden…

Von Seiten des Ordnungsamts ist Ähnliches zu vernehmen, auch hier scheinen die Planungen noch anzudauern, es liegt jedenfalls noch keine Strategie vor, wie das das Bezirksamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg gegenüber Sputnik erklärte:

„Bzgl. der Kontrollen im ÖPNV gibt es noch keine abgestimmte berlinweite Vorgehensweise. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann diesbezüglich keine Aussage treffen.“

Eine entsprechende Anfrage an die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Verkehr blieb bislang unbeantwortet. Doch da die Personaldecke bei den Ordnungsbehörden nicht so kurzfristig erweitert werden kann, müssen aufgrund der ÖPNV-Kontrollen vermutlich andere Bereiche vernachlässigt werden. Das Bußgeld für die Nichteinhaltung der Maskenpflicht wird voraussichtlich bei 50 Euro liegen, bei wiederholtem Verstoß auch höher. Die genauen Bußgeldpreise legen die einzelnen Länder jeweils für sich fest. Wie auch beim weiterhin geltenden Kontaktverbot appellieren Politik und Behörden an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung, denn flächendeckende Kontrollen werden kaum möglich sein.

Quelle!:

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