Sonntag, April 28, 2024
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Menschenrechtsbeauftragte stellt EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen infrage

„Das Abkommen setzt Rechtsstaatlichkeit auf allen Seiten voraus. In der Türkei ist diese zurzeit nicht gegeben. Da ist es falsch, wenn wir rechtsstaatliche Entscheidungen dorthin auslagern“, sagte die SPD-Politikerin Bärbel Kofler.

Das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei kann nach Ansicht der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler, nicht so fortgesetzt werden wie bisher.

„Das Abkommen setzt Rechtsstaatlichkeit auf allen Seiten voraus. In der Türkei ist diese zurzeit nicht gegeben. Da ist es falsch, wenn wir rechtsstaatliche Entscheidungen dorthin auslagern“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). „Im Lichte der aktuellen Entwicklungen in der Türkei müssen wir umdenken“, betonte Kofler mit Blick auf die Welle von Verhaftungen und Entlassungen in dem Land und forderte: „Es braucht eine Neubewertung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens.“

Zwar habe die Türkei viele Anstrengungen zur Versorgung der drei Millionen Syrer im Land unternommen. Auch sei es richtig, dass Deutschland und die EU sich finanziell daran beteiligten. „Vieles an dem Flüchtlingsabkommen funktioniert jedoch nicht“, sagte Kofler und beklagte „verschwindend geringe“ Zahlen von Syrern, die seit der Unterzeichnung des Abkommens im März legal aus der Türkei in die EU eingereist seien.

Problematisch sei zudem die Asylantragstellung in der Türkei: „Wir wissen, dass die Bearbeitung der Asylanträge von Afghanen, Irakern und Iranern in der Türkei nicht nach rechtsstaatlichen Regeln erfolgt. Darüber kann die EU, darüber können auch wir nicht einfach hinwegsehen.“

(dpa)

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