Samstag, April 27, 2024
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Menschenrechtsverletzungen: EU beschließt neues Sanktionsinstrument

Brüssel – Die EU-Außenminister haben einen neuen Sanktionsmechanismus auf den Weg gebracht, mit dem Verstöße gegen die Menschenrechte geahndet werden sollen. Das Instrument, welches am Montag beim EU-Außenministertreffen beschlossen wurde, soll die Sanktionierung von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen ermöglichen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Mögliche Maßnahmen sind unter anderem Reiseverbote sowie das Einfrieren von Geldern.

Mit der Entscheidung der EU-Außenminister wird es für die EU deutlich einfacher als bisher, Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren. Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Bundestags, Gyde Jensen (FDP), begrüßte den Beschluss. „Mit dem neuen Sanktionsmechanismus nach Vorbild des Magnitsky-Gesetzes setzt die EU ein wichtiges Zeichen gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und ebnet den Weg zu personenbezogenen Sanktionen“, sagte sie.

Das sei ein „Meilenstein“ für Europas gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Unter anderem werde die EU so deutlich handlungsfähiger und gewinne damit auch geopolitisch an Bedeutung. Zudem bekomme die Menschenrechtspolitik der EU den Platz in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, „den sie haben muss“, so Jensen.

„Die EU als Wertegemeinschaft darf nicht nur eine hohle Phrase sein.“ Die FDP-Politikerin bemängelte allerdings, dass für die Anwendung des Mechanismus Einstimmigkeit notwendig sein soll. „Die erforderliche Einstimmigkeit kann zum Bremsklotz oder sogar zur Sollbruchstelle werden“, sagte sie.

„Hier sollte dringend nachgebessert werden.“

(dts Nachrichtenagentur)

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